Kartellprozess: BWB nennt keine Lieferanten

Im Verfahren beim Kartellgericht gegen den Handelskonzern Spar, will die Bundeswettbewerbsbehörde keine Lieferanten nennen. Dem Konzern wird vorgeworfen, mit Lieferanten Preise abgesprochen zu haben.

Als erster Zeuge wurde am Mittwoch der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, einvernommen. Er wollte keine Lieferanten bekannt geben, bei denen Beweismittel sichergestellt wurden. Es gehe um den Schutz der Lieferanten, sagte Thanner. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner bezeichnete die Vorwürfe als „nebulös“, weil die Identität der Lieferanten nicht offengelegt werde.

BWB befürchtet Gegenmaßnahmen gegen Lieferanten

Die BWB will nicht bekanntgeben, welches Unternehmen kooperiert und freiwillig Unterlagen vorgelegt hat. Es gibt die Befürchtung, dass es zu Gegenmaßnahmen von Spar gegen kooperierende Lieferanten kommen könnte. Die Wettbewerbshüter haben im Rahmen des Bußgeldantrags im Bereich Molkereiprodukte bisher 278 Urkunden vorgelegt, sechs davon stammen aus der BWB-Hausdurchsuchung in der Spar-Zentrale in Salzburg. Die Richterin Anneliese Kodek bat die BWB, nachzuweisen, ob Unterlagen von dem Rewe-Verfahren enthalten sind.

Die BWB lässt nach derzeitigem Stand offen, ob weitere Zeugen beantragt werden. Spar-Chef Gerhard Drexel sowie der Rechtschef von Spar, Oliver Seda, sind für den 23. Juni geladen. Es gehe darum „die Lieferanten nicht in eine übermäßig unangenehme Lage zu bringen“, so BWB-Vertreter Anastasios Xeniadis auf Frage der Richterin.

Die Vorgeschichte

Im Jänner und August 2013 führte die BWB bei Spar Razzien wegen vermuteter Preisabsprachen mit Lieferanten unter anderem bei Molkereiprodukten und Bier durch. Spar vertritt die Meinung, dass Gespräche mit Lieferanten über Verkaufspreise üblich sind und erlaubt sein müssen. Die BWB wiederum sagt, dass Hersteller und Händler nur über den Einstandspreis sprechen dürfen, nicht aber über den Verkaufspreis.

Verfahren beim Oberlandesgericht Wien

Die BWB hat am 29. November 2013 und am 16. Dezember 2013 beim Oberlandesgericht (OLG) Wien als Kartellgericht zwei Bußgeldanträge gegen die Spar-Unternehmensgruppe eingebracht. Zunächst soll nun der Antrag vom 29. November behandelt werden.

Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren rund um Preisabsprachen durchjudiziert. Bisher ließen sich alle Firmen auf eine Bußgeldzahlung ein. Konkurrent REWE etwa bezahlte 20,8 Mio. Euro, Brauereien wie die Brauerei Schloss Eggenberg, Vereinigte Kärntner Brauereien AG, Mohrenbrauerei sowie die Privatbrauerei Zwettl bezahlten eine Strafe von 417.000 Euro. Kärntnermilch wurde zu einem Bußgeld von 375.000 Euro verdonnert. Berglandmilch, Emmi, Rieder Bier und Vorarlberger Mühlen mussten zusammen 1,4 Mio. Euro berappen.

Was ist legal, was nicht?

Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), erwartet das Urteil mit Spannung. Das sagte er am Dienstag der APA. „In den letzten Jahren sind die Meinungen auseinandergegangen, was erlaubt ist und was nicht. Nun ist es wichtig, dass die Betriebe Rechtssicherheit bekommen“, so Petschar.

Am Mittwoch, dem ersten Verhandlungstag, soll zunächst das Prozessprogramm besprochen werden - unter anderem, wie viele Verhandlungen es geben wird und welche Zeugen geladen werden. Die Einvernahme von Spar-Vorstand Gerhard Drexel, die ursprünglich auch für morgen geplant gewesen wäre, wurde ja bereits auf den 23. Juni verschoben, da sich Drexel bei einem Meeting in Rom befindet.

Der Handelskonzern wird von den Anwälten Bernhard Kofler-Senoner und Daniel Bräunlich vertreten. Die BWB vertritt sich als Behörde selbst.

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