Polizeijurist vom Dienst suspendiert

Der Polizeijurist Hermann Winkler ist in der Vorwoche vom Dienst suspendiert worden. Er soll unter anderem Fälle verjähren haben lassen. Wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches wurde der Beamte bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Es bestehe der Verdacht, dass einige Akten aufgrund seiner Untätigkeit verjährt seien, erläuterte der stellvertretende Salzburger Landespolizeidirektor Burghard Vouk am Montag. Dem lang gedienten Polizeijuristen Hermann Winkler, werden aber noch andere Verfehlungen angelastet: Er habe Weisungen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten missachtet, den Dienstweg nicht eingehalten und einen nicht akzeptablen Umgang mit dem Vorgesetzten an den Tag gelegt, der zu Spannungen führte.

Sechs Anzeigen in den vergangenen Monaten

„Wegen des Verdachtes von mehreren schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen, mit teils strafrechtlichen Bezug, wurden gegen den Beamten in den letzten Monaten insgesamt sechs Disziplinaranzeigen erstattet“, stand am Montag im Polizeibericht. Die Schwere der vorgehaltenen Verletzungen habe die unabhängige Disziplinarkommission des Bundesministeriums für Inneres zu dieser Maßnahme veranlasst.

Polizeijurist dementiert Anschuldigungen

„Da ist von vorne bis hinten nichts dran. Das ist tiefstes Mobbing“, entrüstete sich der beschuldigte Leiter des Strafamtes in der Landespolizeidirektion, Hermann Winkler am Montagnachmittag. Es stimme zwar, dass Akten verjährt seien, aber der Rückstand sei nicht ihm zurechenbar, erklärte der Beamte.

Winkler sprach zudem von „schikanösen Weisungen“ seines Vorgesetzten. Nachdem er Mitte Februar von einem Urlaub zurückgekehrt war, seien gleich sechs Disziplinaranzeigen gegen ihn eingebracht worden. „Ich habe den Rechtsweg bestritten und Rechtsmittel eingelegt“, erklärte der Polizeijurist.

Nicht die erste Suspendierung

Die Suspendierung in der Vorwoche war nicht die erste in Winklers Polizeikarriere. Im April 2012 wurde gegen ihn dieselbe Maßnahme ergriffen. Er war damals Strafreferent in der Bundespolizeidirektion Salzburg und in Verdacht geraten, von 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben zu haben. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz waren aber die von der Justiz angeordneten Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen illegal.

Winkler hatte sich auch damals gegen die Vorwürfe heftig gewehrt und seinerseits Behördenvertreter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt. Es sei unter anderem versucht worden, durch Unbefugte mit Druck auf seine Entscheidungen Einfluss zu nehmen, meinte der Jurist damals. Die Suspendierung gegen ihn wurde am 24. Juli 2012 aufgehoben, das Strafverfahren am 7. Jänner 2013 eingestellt - mehr dazu in Polizeijurist: Suspendierung aufgehoben (salzburg.ORF.at; 24.7.2014) . Die Staatsanwaltschaft Linz stellte dann im April 2013 auch die Ermittlungen gegen insgesamt 13 Personen im Justiz- und Polizeibereich ein, darunter der derzeitige Salzburger Landespolizeidirektor Franz Ruf.

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