Illegale Mountainbiker erzürnen Grundbesitzer

Gut 5.000 Kilometer lang ist das offizielle Mountainbike-Wegenetz im Land Salzburg. Etliche Grundbesitzer klagen nun aber über Radfahrer, denen das zu wenig ist. So kommt es etwa auf gesperrten Strecken am Haunsberg (Flachgau) mehrmals pro Woche zu Konflikten.

Schranken und Verbotsschilder halten bei weitem nicht alle Mountainbiker von gesperrten Forststraßen ab. Nach dem Forstgesetz ist das aber strafbar, sagt Karim Giese, Verwaltungsrechtler der Universität Salzburg. „Paragraph 33 sagt, dass jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten darf. Betreten ist nicht befahren, daher ist befahren verboten. Dazu bedarf es der Zustimmung des Grundeigentümers“, so Giese.

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Entgelt und Versicherung für Forststraßennutzung

Nur wenn der Eigentümer zustimmt und eine Strecke freigibt, kommt es zu einem Vertrag zwischen ihm und dem örtlichen Tourismusverband. Darin ist auch ein Entgelt von 23 Cent pro Laufmeter geregelt. „Weil hier der Grundbesitzer Sicherheit hat, dass er abgegolten bekommt, was er in die Wegerhaltung investiert. Andererseits können die Tourismusverbände sichergehen, dass die Gäste auf diesen Wegen dann auch fahren können“, sagt Salzburg-Land-Tourismus-Chef Leo Bauernberger.

Bis zu 700 Euro Strafe drohen

Der Tourismusverband übernimmt dabei auch eine Haftpflichtversicherung, um dem Grundbesitzer die Sorge zu nehmen, sollten Unfälle passieren. Wer unerlaubtes Gelände befährt und erwischt wird, dem droht eine Anzeige und eine Strafe bis zu 700 Euro.

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