380 kV: Anrainer-Klage abgewiesen

Die zivilrechtliche Klage eines Anrainers wegen der Errichtung der 380-kV-Leitung in Salzburg gegen die Austrian Power Grid AG (APG) ist vom Landesgericht Salzburg abgewiesen worden.

Der Vorwurf des in Werfen im Pongau wohnenden Klägers lautet: Eine Salzburger Industriellenfamilie habe erfolgreich interveniert, dass die Trasse entgegen früheren Planungen näher an seinem Grundstück verläuft. Dem erstinstanzlichen Urteil zufolge habe es keine Interventionen seitens von Mitarbeitern der Imlau-Stiftung bezüglich Änderungen beim Trassenverlauf gegeben, erläuterte Gerichtssprecher Imre Juhasz am Dienstag auf Anfrage der APA.

Vorwurf gegen Industriellen-Familie

Der Pongauer warf der Verbund-Tochter APG „unlauteres Verhalten“ vor und klagte auf Unterlassung der Errichtung der Freileitung so nahe an seinem Grundstück. Er sei überrascht gewesen, dass die Trasse nur mehr 350 Meter von seinem Haus entfernt liege, erklärte sein Anwalt zu Prozessbeginn im November des Vorjahres.

Der ehemals von der Salzburger Landesregierung eingesetzte EU-Koordinator Georg Wilhelm Adamowitsch habe die Trasse noch viel weiter entfernt von seinem Grundstück gelegt, argumentierte der Anrainer. Der im Rahmen des UVP-Verfahrens eingereichte Trassenverlauf sei allein das Ergebnis von Interventionen und nicht von technischen Notwendigkeiten, wie die APG argumentiere, war der Kläger überzeugt.

Gericht sieht Trassenverlauf „sachlich begründet“

Diese Trasse wäre aber nicht genehmigungsfähig gewesen, hatte der Technische Vorstand der APG, Gerhard Christiner, im November gegenüber Zivilrichterin Ursula Meßner ausgeführt. Die von Adamowitsch vorgeschlagene Variante habe in den verschiedensten Gebieten eine Riesenaufregung verursacht und sei weder technisch noch rechtlich umsetzbar gewesen. Den Vorwurf von Interventionen wies Christiner vehement zurück. Laut dem Urteil ist der Trassenverlauf sachlich begründet.