Neonazi-Prozess: Bedinge Haft

Der Ex-Wirt eines Salzburger Lokals, das als Treffpunkt von Rechtsextremen galt, ist Donnerstagnachmittag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Nötigung am Landesgericht Salzburg zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden - nicht rechtskräftig.

Von dem Vorwurf, es sei in dem Lokal eine Hakenkreuzfahne gehisst worden, wurde der 33-Jährige freigesprochen. Der frühere Lokalbetreiber nahm das Urteil an. Staatsanwalt Marcus Neher gab keine Erklärung ab, das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig. In dem betreffenden Lokal sollen im Jahr 2012 Lieder mit nationalsozialistischem Gedankengut gespielt worden sein. Der 33-Jährige bekannte sich beim Prozess zum Teil schuldig.

Vielerlei Material sichergestellt

Auf dem Computer des Salzburgers wurden bei einer Hausdurchsuchung Hunderte Musikdateien mit rechtsextremen Texten sichergestellt. Dass eine solche Musik in dem Lokal - es war nach einem germanischen Gott benannt und laut Anklage mit Runen und Neonazi-Symbolen geschmückt - von April bis Oktober 2012 zu hören war, gestand der Angeklagte auch ein. Er sei damals aber der Meinung gewesen, dass die Lieder nicht strafbar seien, relativierte er sein Geständnis.

Staatsanwalt: „Gefahren durch NS-Beschallung“

Ob es ihm nicht aufgefallen sei, dass der Inhalt der Lieder in Richtung Wiederbetätigung gehe, fragte der Vorsitzende, Richter Helmuth Marco Torpier. Dazu der Salzburger: Bei seiner Geburtstagsfeier am 21. September 2012, „das war eine geschlossene Gesellschaft“, hätten auch andere Personen Musik aufgelegt, zum Beispiel ein Lied der Rockband „Kommando Freisler“. „Das habe ich sofort rausgegeben.“ Laut Staatsanwalt Marcus Neher war damals ein erst 13-jähriger Gast im Lokal. Neher gab zu bedenken, „welche Gefahr eine solche Beschallung innehat“.

Debatten über Hakenkreuzfahne

Dass er bei der Geburtstagsparty einem ermittelnden Beamten vom Landesamt Verfassungsschutz gedroht hätte, er werde ihm etwas antun, wenn dieser nicht verschwinde, bestritt der Angeklagte. Zudem sei weder eine Hakenkreuzfahne - laut Anklage war das am 2. September 2012 - hinter der Bar gehisst noch die Hand zum Hitlergruß erhoben worden. „Das hätte ich sofort unterbunden“, meinte der bisher Unbescholtene. Allerdings erzählte er dann, dass ihm schon vor zehn Jahren der Verfassungsschutz auf den Fersen war. „Ich habe mich erkundigt, was unter das Verbotsgesetz fällt, ich hatte schon mal Hausdurchsuchung gehabt.“

Schwere Vorwürfe der Anklage

Für den Staatsanwalt stand fest: „Dem Angeklagten waren die Inhalte und die Stoßrichtung der Texte bewusst. Die Lieder wurden zur Erbauung der Kundschaft in dem Lokal abgespielt.“ In den Texten sei der Nationalsozialismus verherrlicht und mystifiziert worden, dem jüdischen Volk die Lebensberechtigung abgesprochen und der Holocaust einerseits geleugnet und dann wieder bejubelt worden. Neher zitierte unter anderem Texte aus dem „Polacken Tango“ und aus dem Album „Geheime Reichssache“. 700 Lieder seien nach der deutschen Darex-Datei indiziert, sagte Neher. In Österreich gebe es aber eine solche Verbotsliste nicht, „bei uns wird das nach dem Sinngehalt beurteilt“.

Hitlers Geburtstag als Opener

Das Lokal des Salzburgers sei ausgerechnet am Geburtstag von Adolf Hitler am 20. April 2012 eröffnet worden, erklärte Neher den Laienrichtern. „Der Angeklagte hat alles gemacht, dass sich die rechtsextreme Szene dort wohlfühlen kann und eine Atmosphäre mit Wandbehängen geschaffen.“ So sei die Aufschrift „Walhalla“ zu sehen gewesen, und zwei Triskelen - „dieses Symbol hat im Nationalsozialismus als Synonym für das Hakenkreuz gegolten. Es wimmelte nur so von Synonymen für das Hakenkreuz“. Bei einer Hausdurchsuchung seien gerahmte Hitler-Porträts gefunden worden, und „Leibchen mit allen Verbandsabzeichen der Waffen-SS“.

Auf Bildern seien „Führerweine“ mit dem Konterfei von Hitler dargestellt gewesen und Bilder von T-Shirts mit der Aufschrift „Combat 18“, die der Angeklagte im Lokal getragen hätte, so Neher. Die Ziffer 18 sei ein Zahlencode für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, so komme man auf die Abkürzung „AH“ für Adolf Hitler. „Combat“ stehe für den Zusammenschluss von Personen eines Neonazi-Netzwerkes.

„Ich werde so etwas nicht mehr machen und ruhig bleiben“, versprach der Angeklagte dem Gericht. Verteidiger Helmut Schott bat um ein mildes Urteil.