Osterfestspiel-Urteile: Berufungen fix

Die Verteidiger der am Dienstag zu Haftstrafen verurteilten Ex-Manager der Osterfestspiele wollen in Berufung gehen. Sie hoffen auf mildere Urteile der Justiz und rechnen sogar mit Freisprüchen. Auch die Anklagebehörde ist mit dem Urteil unzufrieden und beruft.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Untreue und Betrug zum Nachteil der Osterfestpiele und die Urteile dazu seien falsch. Das betont Leopold Hirsch, Verteidiger des ehemaligen Technikdirektors der Osterfestspiele, Klaus Kretschmer: „Damit muss man als Verteidiger umgehen, und der Herr Kretschmer ist natürlich enttäuscht. Gegen dieses Urteil wird Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Das heißt, der Oberste Gerichtshof wird diesen Schuldspruch zu überprüfen haben.“

Auch Staatsanwalt könnte noch berufen

Allerdings besteht in einer Berufung auch das Risiko, dass die verhängte Strafe noch einmal verschärft und hinaufgesetzt wird. Denn Staatsanwalt Michael Schindlauer ist mit den Urteilen - drei Jahre und zehn Monate für Ex-Manager Michael Dewitte sowie drei Jahre und zwei Monate für den früheren Technikchef Klaus Kretschmer - ebenfalls nicht einverstanden. Ihm sind die Strafen zu niedrig.

Kretschmer und Dewitte hatten ihre strengen Strafen am Dienstag jedenfalls ohne äußerlich erkennbare Regung zur Kenntnis genommen - dazu noch den zusätzlich verhängten Schadenersatz an die Osterfestpiele von insgesamt 1,2 Millionen Euro.

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