Vordienstzeit-Urteil: Warnen vor „Pyrrhussieg“

Das Urteil, wonach Beschäftigten im Landesdienst einschlägige Vordienstzeiten zu 100 Prozent angerechnet werden müssen, könne zum „Pyrrhussieg“ werden. Davor warnen Gewerkschafter. Die höheren Kosten könnte die Politik anderswo einsparen.

In den Salzburger Landeskliniken war am Dienstag die Freude groß, dass rund 3.500 Bedienstete insgesamt geschätzte 24 Millionen Euro nachbezahlt bekommen, weil ihnen ihre Vordienstzeiten zu 100 Prozent angerechnet werden müssen.

Freude an Landeskliniken

Für Einzelne kommt da Einiges zusammen; vor allem, wenn sie jahrelang im Ausland tätig waren - so wie die Diplomkrankenschwester Elke Fröhler: „Am Lohnzettel war ich dann doch sehr erstaunt, wo es über 500 Euro weniger waren gegenüber meinem Gehalt bei dem Betrieb, den ich verlassen habe“. Auch Kinderarzt Johannes Koch machte ähnliche Erfahrungen: „Es wäre für mich finanziell besser gewesen, wenn ich von Anfang an in Salzburg an den Landeskliniken gewesen wäre und hier meine Ausbildung gemacht hätte - ohne diese Qualifikation, die explizit gewünscht war, erwerben zu können.“

Auch in der Führung der Landeskliniken löst das Urteil Freude aus. Man könne dadurch wieder leichter qualifiziertes Personal rekrutieren, sagt SALK-Geschäftsführer Paul Sungler: „Es ist dadurch wahrscheinlich auch für Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland interessanter, hierher zu kommen. Es wird auch eine ‚Bestrafung‘ vermieden, wenn jemand für eine bestimmte Zeit eine qualifizierte Ausbildung im Ausland gemacht hat und wieder zurückkommen will.“

Österreichweit Interesse am Urteil

Der Erfolg für Salzburgs Spitals- und Landesbedienstete vor Gericht schlägt auch österreichweit Wellen: „Wir haben schon diverse Anfragen, das auch woanders umzusetzen“, schildert Rechtsanwalt Christian Mahringer.

Gleichzeitig mehren sich aber die Stimmen, die befürchten, dass dieses Urteil des Arbeitsgerichts in Absprache mit dem Europäischen Gerichtshof ein Pyrrhussieg sein könnte - dass also bei allen anderen öffentlich Bediensteten gespart wird, um die Nachzahlungen finanzieren zu können.

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Gemeindebund will Dienstrecht grundsätzlich ändern

Der mächtige Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) zum Beispiel fordert eine Neuregelung des gesamten Dienstrechts. Denn auch bei Städten und Gemeinden wurden berufseinschlägige Vordienstzeiten bisher nur zum Teil berücksichtigt.

Die Gemeinden wollen die Lasten aber nicht alleine übernehmen, sagt Mödlhammer (ÖVP): „Es kann nicht so sein, dass wir einseitig eine gewaltige neue Belastung auf uns nehmen. Da muss man sich das Dienstrecht anschauen. Und wir werden sicherlich dann eine Möglichkeit finden, dass wir hier eine einfachere, sinnvollere Regelung finden. Da muss man sich natürlich auch den Zulagenkatalog anschauen. Das ist sehr aufwändig. Da müssen wir wirklich ins Detail gehen und uns wirklich über jede einzelne Position unterhalten.“

„Aufpassen, dass nicht andere dafür büßen“

Deshalb ist Johann Auer, Vorsitzender der Personalvertretung im Magistrat Salzburg angesichts des Urteils auch vorsichtig: „Wir müssen aufpassen, dass es kein Pyrrhussieg ist - nicht, dass einzelne Recht bekommen und andere, die mit der Thematik vielleicht gar nichts zu tun haben, müssen dann dafür büßen. Das ist nicht im Sinne der Personalvertreter und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.“

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