Vordienstzeit-Urteil: Auswirkung auf Privatwirtschaft?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Anrechnung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst könnte auch Konsequenzen für die Privatwirtschaft haben. Salzburgs Arbeiterkammer-Präsident Siegfried Pichler will sich den Richterspruch genau anschauen.

Auf Grund eines mit dem Europäischen Gerichtshof abgesprochenen Urteils des Arbeitsgerichts muss das Land Salzburg den Mitarbeitern in den Landeskliniken und in der Landesverwaltung 32 Millionen Euro nachzahlen. Bisher wurden im öffentlichen Dienst nur 60 Prozent der Vordienstzeiten angerechnet. Künftig verlangt das Urteil des Arbeitsgerichtes eine hundertprozentige Anrechnung.

„Wir kennen diese hundertprozentige Anrechnung in der Privatwirtschaft nicht“, sagt Pichler. „Da gibt es in den jeweiligen Kollektivverträgen bestenfalls die Anrechnung von einschlägigen Vordienstzeiten bis zum Maximalausmaß von zehn Jahren. Alles andere fällt unter den Tisch. Wenn wer schon 20 Vordienstjahre hat, werden nur zehn angerechnet.“

„Forderung, dass das für alle Arbeitnehmer gilt“

Sollte das Urteil tatsächlich aussagen, dass es eine hundertprozentige Anrechnung „im öffentlichen Dienst insgesamt gibt“, werde das „natürlich eine gewerkschaftliche Forderungen sein, dass das für alle Arbeitnehmer gilt“, betont Pichler.

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