Sonntagsöffnung: Regelung gelockert

Lebensmittelhändler in Tourismusorten dürfen am Sonntag künftig mehr Produkte anbieten als bisher. Diese Änderung kommt jetzt nur zwei Wochen nach dem Konflikt der Händler mit der Gewerkschaft. So rasch reagiert der Landesgesetzgeber selten.

Das Wort „Reiseproviant“ wird in der neuen Verodnung durch das Wort „Lebensmittel“ ersetzt. Damit dürfen die Händler in den Urlaubsorten nicht nur Wurtsemmeln verkaufen, sondern auch Nudeln, Reis, Fleisch sowie Konserven. Außerdem können sich Urlauber am Wochenende auch mit Spülmittel oder Haarshampoo eindecken.

Kaufleute in den Skiorten erleichtert

In den Skiorten herrscht große Erleichterung. Er sei überrascht, dass das Problem so schnell gelöst wurde, sagt etwa der Kaufmann Heinz Heinrich aus Wagrain (Pongau). Die Gewerkschaft hingegen kündigt an, den Händlern in den Skiorten weiterhin genau auf die Finger zu schauen, damit sie auch weiterhin nur die erlaubten Produkte und nicht etwa Spielzeug oder Kleidung verkaufen, erläutert Gerald Forcher von der Privatangestelltengewerkschaft. Diese hatte die Diskussion ins Rollen gebracht und zu Jahresbeginn 20 Kaufleute in Salzburger Skiorten angezeigt. Die Anzeigen liegen bei den Bezirkshauptmannschaften und dürften sich nach der Gesetzesänderung nun wohl erledigt haben.

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