Supermärkte: Pakt für Sonntagsöffnung
Vor diesem neuen Pakt gab es - wie berichtet - heftige Auseinandersetzungen in dieser Frage: Die Gewerkschaft hatte 20 Anzeigen gegen private Supermarkt-Betreiber in Skigebieten eingebracht.
Von „Reiseproviant“ zu „Lebensmitteln“
„Sofort verzehrbarer Reiseproviant“: Das ist die sehr enge Definition für Lebensmitteln, die bisher an Sonntagen in Supermärkten von Skigebieten vier Stunden lang verkauft werden durften. Milch zählt dazu, getrocknete Nudeln nicht. Aus Angst vor Anzeigen hat vergangenen Sonntag der Inhaber des Spar-Marktes in Flachau zum ersten Mal seit langem sein Geschäft zwischen 14.00 und 18.00 Uhr nicht geöffnet. Eine Trennung von sofort verzehrbarer und zuzubereitender Ware scheint ihm nicht möglich zu sein.
Wortklauberei soll Kunden helfen
Nun haben sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer auf eine Modernisierung der amtlichen Verordnung geeinigt. Künftig soll in der Verordnung nicht mehr von Reiseproviant die Rede sein - stattdessen wird „Lebensmittel“ das Stichwort sein. Damit will man auch Urlaubern in Ferienwohnungen entgegenkommen, die an Samstagen anreisen.
Kleidungsverkauf weiter verboten
Der Sonntagsverkauf von Textilien und Spielzeug soll in Supermärkten von Skigebieten auch weiterhin verboten sein. Die Urlauber in Flachau werden von der Einigung vorerst noch nichts spüren: Der Inhaber des Spar-Marktes will am Sonntag noch immer nicht aufsperren. Er traut dem Frieden noch immer nicht und will die Änderung der Verordnung abwarten. Diese soll spätestens in der kommenden Wintersaison in Kraft treten, heißt es.
Link:
- Skigebiete: Gewerkschaft zeigt Händler an (salzburg.ORF.at; 30.01.2014)