„Gesetz gegen Zweitwohnungen zahnlos“
Während in Tourismusgemeinden schon eigene Detektive ausschwärmen, stellt die Stadt Salzburg zweitweise bis zu vier Magistratsbedienstete in den Dienst der Nachforschungen über Wohnungen und ihre Nutzer. Geprüft wird auf Verdacht - vom Türschild über den Stromverbrauch bis hin zum Mistkübel.
ORF
60 Verdachtsfälle in der Stadt
Unbeheizte Wohnungen im Winter seien dabei besonders verdächtig, sagt Felix Holzmannhofer, Leiter beim Baurechtsamt der Stadt: „Wir haben bisher 60 Verfahren in Verdachtsfällen bei Zweitwohnungen durchgeführt. Hier erheben wir Verbrauchsdaten und anderes. In einigen Fällen sind wir dicht dran.“
Fazit: Es gibt viele Verdachtsfälle bei
illegalen Zweitwohnungen, doch bisher keine einzige Anzeige.
Stadtrat fordert bessere „Waffen“
Die Gesetzesänderung mit der Nutzungserklärung und dem Zweitwohnungsverzicht lasse noch viel zu viele Schlupflöcher offen, kritisiert Planungsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste): „Es ist insgesamt ein enormer Aufwand - bei den Nutzungserklärungen und beim Verfolgen von Verdachtsfällen. Der Aufwand lohnt sich im Endeffekt auch nicht, weil das Faktum ist, dass die Wohnung leerstehen darf. Und das müsste gesetzlich geändert werden.“
Anreize und Pflicht zum Vermieten schaffen
Für eine ungenutzte Wohnung gibt es bisher weder Strafen noch Abgaben. Und das Meldegesetz erlaubt einen weiteren Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz. Das landesgesetzliche Zweitwohnungsverbot greife daher zu kurz, so Padutsch: „Es wäre klüger, statt eines Zweitwohnungsverbotes ein Wohnsitzgebot gesetzlich festzuschreiben.“
Das würde viel mehr Besitzer leerstehender Wohnungen zum Vermieten bewegen als das bestehende Gesetz, hofft der Planungsstadtrat.
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