Juweliereinbruch durch Wand: Zwei Jahre Haft

Am Montag ist am Salzburger Landesgericht ein mutmaßlicher Einbrecher zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll versucht haben, durch eine Wand in ein Juweliergeschäft einzudringen. Der 40-Jährige war geständig.

Der Mann soll am 9. Dezember 2013 in der Salzburg-Lehen in ein Geschäft eingestiegen sein und von dort ein Loch in die Wand geschlagen haben, um ins benachbarte Juweliergeschäft einzusteigen.

Doch der versuchte Schmuck-Diebstahl scheiterte: Der Rumäne hatte nämlich eine Vitrine des Juweliers „Istanbul Gold“ angebohrt. Die Einbruchsgeräusche schreckten eine Hausbewohnerin im ersten Obergeschoß auf. Sie alarmierte die Polizei, die den 40-Jährigen fasste. Der Schmuck und die Ohrringe im Wert zwischen 50.000 und 60.000 Euro blieben im Geschäft liegen.

Der Afro-Shop und das daneben liegende Juweliergeschäft waren Ziel der Einbrecher

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Angeklagter „wollte nur Kette erbeuten“

Beim Prozess am Montag zeigte sich der Beschuldigte großteils geständig. Dass er laut Anklage aus dem benachbarten Geschäft eine Spardose mit 8.040 Euro Bargeld und ein Notebook gestohlen hätte, bestritt er vehement. Von diesem Vorwurf der Staatsanwaltschaft sprach ihn der Schöffensenat schließlich im Zweifel frei. Der Angeklagte muss aber eine Teilschadensersatzsumme von 1.500 Euro zahlen.

Von dem Juwelier habe er nur eine Kette erbeuten wollen, erzählte der 40-Jährige bei dem Prozess. Offenbar hatte er noch zwei Komplizen, diese wurden aber nicht gefasst.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Verurteile habe nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet, sagte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski. Weil die Staatsanwältin aber keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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