Tauernbahn: Weitere Verzögerung beim Ausbau

Beim zweigleisigen Ausbau der Tauernbahn durch das Gasteinertal gibt es erneut eine Verzögerung: Der Verwaltungsgerichtshof hat den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Abschnitt Angertal bei Bad Hofgastein aufgehoben.

Darin werde zu wenig auf Einwendungen in Sachen Lärmschutz eingegangen, lautet die Begründung für die Aufhebung. Dies muss der Bund jetzt nachholen.

Stahlbetonbrücke wurde ohne UVP errichtet

Schon seit Jahren überspannt das Angertal eine nagelneue Stahlbetonbrücke, doch noch immer fehlen Gleise und Oberleitungen. Die Brücke war nämlich zunächst ohne UVP errichtet worden. Erst als sie fast fertig war, im September 2008, hat der Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid des Verkehrsministeriums aufgehoben, der eine UVP für unnötig erklärt hatte. Die UVP musste nachgeholt werden, und im Bescheid wurde letztlich die Brücke für verträglich erklärt.

Mit Spruch vom 28. November hat der Verwaltungsgerichtshof aber diesen Bescheid jetzt neuerlich aufgehoben. „Das Ministerium hat sich darin auf Richtwerte beim Lärmschutz gestützt, die nur Minimalwerte sind“, erläuterte Gerichtssprecher Heinz Kail in einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur (APA). Die Behörde müsse auch auf die Einwendungen von Sachverständigen eingehen. Laut Kail könnte dies in ein paar Monaten erfolgt sein. Das Angertal ist nicht der erste Fall, in dem bei Bahnprojekten im UVP-Bescheid nur Minimalwerte beim Lärmschutz festgelegt werden. „Das war schon bei der Koralm der Fall“, sagte Kail.

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