80er-Limit: Stadt kassiert keine Strafen

Der geplante Probebetrieb von Tempo 80 im nächsten Jahr auf der Westautobahn, den LHstv. Astrid Rössler (Grüne) initiiert hat, sorgt für heftige Kritik. Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) will die Strafen von der Stadt nicht einheben lassen: „Abzockergeld“.

„Das ist verwaltungstechnischer Wahnsinn“, sagt Bürgermeister Schaden: „Wir stocken doch nicht auf Zuruf unser Strafamt mit fünf Posten für gerade mal drei Monate auf. Das ist verwaltungstechnischer Wahnsinn. Abgesehen davon wollen wir dieses Abzockergeld gar nicht haben. Soll es das Land doch selber einheben.“

Stadt leistet Widerstand: „Abzockergeld“

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Gerald Lehner

Bis zum Walserberg soll das Limit dann in der Probezeit generell gelten

Wie der Magistrat erhoben habe, wäre nach derzeitigem Wissensstand mit circa 400 Strafverfahren pro Tag zu rechnen. Daraus ergebe sich ein zusätzlicher Personalaufwand von fünf Mitarbeitern, für die auch eine entsprechende Raumvorsorge zu treffen wäre, erläutert Bürgermeister Schaden. Hinzu komme eine Anbindung an die EDV des Innenministeriums.

„Wir wollen dieses Geld definitiv nicht“

Das Land Salzburg bzw. dessen Politikerin Rössler, die sich den Probebetrieb von Tempo 80 gewünscht habe, müsse sich laut Gesetz an diesen Kosten nicht beteiligen, erklärt der Bürgermeister. Denn die Einnahmen, 50 Euro pro Anonymverfügung, verblieben der Stadt als jene Behörde, die die Strafen verhängt. Sie hätte freilich auch komplizierte Lenkererhebungen durchzuführen, ergänzt Schaden:

„Wir wollen dieses Geld definitiv nicht. Und so viel Aufwand für drei Monate ist einfach sinnlos. Da haben wir besseres zu tun, als das mit unserem Personal zu unterstützen. Das kommt für mich nicht infrage.“ Diese Position sei auch mit dem ressortzuständigen Bürgermeister-Stellvertreter Harry Preuner (ÖVP) abgesprochen.

Auch Preuner unter Widerständlern

Das Büro Preuner tat dann am Dienstnachmittag in einer Aussendung die Befürchtung kund, dass LH-Stv. Rössler eine dauerhafte Regelung von Tempo 80 beabsichtige und verwies dabei auf ein Besprechungsprotokoll des Strafamtes des Magistrats mit der zuständigen Landesabteilung: „Die kolportierte Probephase ergibt sich daraus, dass für Erlassung der Verordnung für mehr als drei Monate das Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium erforderlich ist und dies ist wegen der Regierungsbildung derzeit schwierig“, wurde aus dem Protokoll zitiert.

Rössler-Sprecher verweist auf Rechtslage

Ein Sprecher von Rössler sagte dazu der APA: „Erst wird einmal der Probebetrieb abgehalten, dann wird evaluiert.“ Mehr sei derzeit nicht geplant. Und die Weigerung des Bürgermeisters, Strafen während der Testphase einzuheben, kommentierte der Sprecher wie folgt: Die Bezirksverwaltungsbehörde müsse auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit handeln, und die Behörde könne das Einheben von Strafen nicht verweigern. Er gehe derzeit davon aus, dass der Testbetrieb am 1. Februar in Kraft tritt.

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