Erstes Urteil in Osterfestspiel-Prozess

Am 25. Verhandlungstag im Strafprozess um die Osterfestspiel-Affäre ist am Montag am Landesgericht ein erstes Urteil ergangen. Einer der drei Beschuldigten, ein Medienkaufmann, wurde wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten bedingt verurteilt.

Der Angeklagte wurde zudem zu einer Teilschadensersatzzahlung in der Höhe von 5.000 Euro an den Salzburger Festspielfonds verurteilt. Der Fonds hatte einen Schaden von insgesamt 263.000 Euro angemeldet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder Staatsanwalt Michael Schindlauer noch Verteidiger Clemens Kriechbaumer gaben eine Erklärung ab. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.

Der aus Deutschland stammende 56 Jahre alte Medienkaufmann hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Gericht schloss sich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft an: Der Beschuldigte hat unter der Mittäterschaft des erstangeklagten, früheren Technischen Direktors der Salzburger Festspiele, Klaus K., die Salzburger Festspiele durch überhöhte Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen um rund 323.000 Euro geschädigt.

Material bestellt und bezahlt, aber nie geliefert

Die Staatsanwaltschaft ortete insgesamt sechs Tathandlungen, bei denen die beiden Angeklagten den damaligen kaufmännischen Direktor der Festspiele dazu verleitet hätten, die Auftragsvergabe für die Anlieferung von Bühnentechnik-Geräten an zwei Zulieferfirmen, die unter der Verantwortung des Medienkaufmanns standen, zu genehmigen und die Rechnungen zu bezahlen.

Der Medienkaufmann hat im Laufe des Prozesses zugegeben, dass die Gegenstände zwar bestellt und bezahlt, aber gar nicht geliefert wurden und „er sich auf einfache Weise ein Zusatzeinkommen verschaffen wollte“, wie die vorsitzende Richterin des Schöffensenates, Daniela Meniuk-Prossinger, nach der Urteilsverkündung erläuterte.

„Ich wollte niemanden betrügen“

Das Ganze habe aus seiner Sicht eine Eigendynamik entwickelt, hatte der Kaufmann dem Schöffensenat am 12. September erklärt. „K. war der Technische Direktor der Festspiele, ich habe nicht viel nachgefragt.“ Laut K. habe das Angebot schnell gehen sollen, innerhalb einer Stunde sei alles unterschrieben gewesen, auch vom Kaufmännischen Direktor der Festspiele, erklärte der Angeklagte. „Es war sehr einfach. Nachdem einige Scheinwerfer bestellt, aber nicht gebraucht wurden, wurden die Zahlungen getätigt“, so der 56-Jährige.

Am Montag erklärte der Medienkaufmann, dass ihm das sehr leidtue, was passiert sei: „Ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich wollte niemanden betrügen.“ In diesem Jahr ist im Strafprozess um die Osterfestspiel-Affäre nur mehr ein Verhandlungstag anberaumt, und zwar am 9. Dezember. Dann wird der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.

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