Amtsmissbrauch auf Passamt: Mann verurteilt
„Ja, ich bin schuldig“, erklärte der Beamte am Mittwoch. Vor Ende der Urteilsverkündung hat er sich für die „Unannehmlichkeiten“ im Amt entschuldigt. Bewusst schädigen habe er niemanden wollen, betonte der Angeklagte, und bei der Eintragung der zwei Ingenieur-Titel habe er auf die Angaben der beiden Personen vertraut und sich deshalb auch keine Originaldokumente oder beglaubigte Unterlagen vorlegen lassen.
Angaben „völlig lebensfremd“
Der geständige Salzburger hatte in elf Fällen keine Gebühren für Reisepässe, Notpässe und Personalausweise von Angehörigen und sich selbst eingehoben und im Pass seines Bruders und dessen Freundes unrichtigerweise einen Ingenieur-Titel eingetragen. Tatzeitraum: 2004 bis 2011.
Gerade im Falle des Bruders bezeichnete Staatsanwalt Leon-Atris Karisch die Angaben des Beschuldigten als „völlig lebensfremd“. Der Beamte hätte doch wissen müssen, dass sein naher Verwandter kein Ingenieur sei. Und es könne auch kein Versehen passiert sein, wenn bei Hunderten überprüften Fällen in dieser Causa nur Verstöße in Zusammenhang mit seinen Angehörigen und Bekannten passiert seien, sagte Karisch. „Der Angeklagte hat seine Befugnisse wissentlich missbraucht.“
Kein automatischer Amtsverlust
Schon allein aus Gründen der Befangenheit hätte er Pässe oder Personalausweise für sich und Angehörige nicht ausstellen dürfen. Für die Erstellung von vier Notpässen hat der Beschuldigte die Gebühren zwar eingehoben, das Geld aber nicht an die Stadthauptkasse abgeführt.
Der langjährige Magistratsmitarbeiter wurde im Frühjahr 2012 vorläufig suspendiert. Das Disziplinarverfahren ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen worden. Mit der nun ausgesprochen Strafe hat der Schöffensenat dem Beamten einen automatischen Amtsverlust erspart. Dieser tritt mit einer Freiheitsstrafe ab zwölf Monaten ein.