Osterfestspiel-Skandal: Prozess beginnt

Knapp vier Jahre nach Auffliegen der Osterfestspiel-Affäre beginnt kommenden Dienstag beim Landesgericht Salzburg der Strafprozess. Es geht um zwei Mio. Euro und Vorwürfe von Untreue sowie des schweren gewerbsmäßigen Betruges.

Festspielbezirk

Barbara Gindl/APA

Was 2009 ans Licht kam, ließ nicht wenige Verantwortliche in Politik und Kulturszene schwindlig werden

Zwei Millionen Euro Gesamtschaden sollen laut Staatsanwaltschaft drei Personen von 2002 bis 2009 in unterschiedlicher Beteiligung verursacht haben:

Angeklagt sind der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K. (53), der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), und ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Kaufmann (56).

Vielzahl von Zeugen vorgeladen

Im Falle eines Schuldspruches droht den drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das Gericht hat fast 30 Verhandlungstage bis in den Dezember hinein festgelegt, wie der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Dienstag erklärte. Es werden eine Menge Zeugen gehört: Allein die Staatsanwaltschaft hat die Einvernahme von 51 Personen und eines Sachverständigen beantragt. Das Medieninteresse ist allerdings nicht sehr hoch: Bisher haben sich nur acht Journalisten zum Prozess akkreditiert.

Kommt Klaus K. persönlich?

Richterin Daniela Meniuk-Prossinger führt den Vorsitz des Schöffensenates. Pro Woche sind im Schnitt drei Prozesstage im Saal 109 anberaumt. Noch ist allerdings ungewiss, ob Klaus K. am ersten Prozesstag auf der Anklagebank sitzen wird. Ein Gerichtsgutachter hatte ihm im vergangenen April aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung eine Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeit attestiert, und zwar für mindestens sechs Monate, also bis Oktober. „Theoretisch ist es möglich, dass er kommt“, sagt sein Verteidiger Leopold Hirsch. Er machte keine Angaben darüber, ob sein Mandant K. nun tatsächlich am Dienstag anwesend sein wird oder nicht.

Abwesenheit brächte Rechtsprobleme

Welche Schritte setzt das Gericht, falls der Erstangeklagte nicht zum Prozess erscheint? Die Entscheidung obliege dem Schöffensenat, erklärte Rathgeb. Womöglich wird K. zu einem späteren Zeitpunkt einvernommen oder er wird aus dem Verfahren ausgeschieden. Denn in einem Schöffenprozess kann nicht in Abwesenheit eines Angeklagten verhandelt werden.

Dem ehemaligen Technischen Direktor wird Beitrag zur Untreue und gewerbsmäßig schwerer Betrug mit einer Gesamtschadenssumme von rund 1,5 Mio. Euro zulasten der Osterfestspiele GmbH und der Salzburger Festspiele vorgeworfen. Darin inkludiert sind etwa 800.000 Euro, die Dewitte „rechtsgrundlos auf verschiedene Konten von Klaus K. überwiesen“ und die dieser dann für sich beansprucht habe, und eine Provision von 300.000 Euro aus einer Spende des russischen Kunstmäzens Igor Vidyaev für die Osterfestspiele. Das Geld soll Dewitte auf das Konto der „Art & Culture Consulting Limited“ mit Sitz in Belize überwiesen haben, die Kretschmer gegründet hat.

Hauptbeschuldigter nicht vernehmungsfähig

Dieser Provisionsanspruch sei aber nicht rechtmäßig gewesen, steht in der 81 Seiten umfassenden Anklageschrift. Um die 300.000 Euro zu parken, habe K. ein Konto bei der „Yesilada-Bank“ in Nordzypern eröffnet. Zu all den Vorwürfen hat der Erstangeklagte bisher keine Stellungnahme an die Behörden abgegeben. Verteidiger Hirsch begründet das mit Vernehmungsunfähigkeit. K. war nach Aufliegen des Skandals von einer Brücke gestürzt und schwer verletzt worden. Seither kämpfe er mit psychischen Problemen, heißt es. Er ist mit einem weiteren Vorwurf konfrontiert: Zusammen mit dem drittangeklagten Kaufmann soll er die Salzburger Festspiele durch ungerechtfertigte Rechnungen um 323.853 Euro geschädigt haben. Die beiden hätten vorgetäuscht, dass zwei Veranstaltungstechnik-Firmen, für die der Kaufmann verantwortlich war, leistungswillige Vertragspartner seien.

Dewitte weist Schuld zurück

Dewitte - er wird in dem Verfahren als Zweitangeklagter geführt - hat bisher seine Unschuld beteuert. Ihm wird Untreue mit einem Gesamtschaden von rund 1,6 Mio. Euro vorgeworfen. Als Geschädigte führt die Staatsanwaltschaft die Osterfestspiele GmbH und den Verein „European Art Forum“ (EAF) an.

Der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele soll ohne Rechtsgrundlage Zahlungen und Überweisungen veranlasst haben, die vor allem sein Gehalt, Reisekosten und Provisionen betreffen. „Er bestreitet die vorgeworfenen Untreuehandlungen“, sagt sein Verteidiger Johann Eder. Der Rechtsanwalt untermauerte die Unschuldsbeteuerung mit einem Urteil im Osterfestspiele-Zivilprozess, wonach die Provisionszahlung von 300.000 Euro rechtmäßig gewesen sei.

Verfahren dürfte sich hinziehen

Dass ein Urteil in dem Strafprozess noch in diesem Jahr gesprochen wird, ist laut Experten nicht sehr wahrscheinlich.