Hubschraubereinsatz mit teuren Folgen

Zwei niederländische Urlauber wollten im vergangenen Juni nach einem vierstündigen Aufstieg auf den Kleinen Göll (Tennengau) nicht mehr zu Fuß ins Tal gehen. Also verständigten sie den Polizeihubschrauber. Das hatte teure Folgen.

Hoher Göll Ostwand

Gerald Lehner

Ostwände des Kleinen sowie des Hohen Göll in den Berchtesgadener Alpen, Tennengauer Seite

Der Mann (30) und die Frau (27) aus den Niederlanden waren heuer im Juni von Golling auf den Kleinen Göll (1.753 Meter) gestiegen. Wegen des offenbar rutschigen und nassen Geländes konnten sie, oder trauten sie sich aber nicht mehr vom Gipfel abzusteigen.

Verdächtiges im Gipfelbuch

Kurz nach 16.00 Uhr setzten die beiden deshalb einen Notruf ab. Die Besatzung des Salzburger Polizeihubschraubers brachte sie dann ins Tal. Die Flugpolizei ist laut Gesetz auch bei Rettungsaktionen immer dann zuständig, wenn es (noch) keine Verletzten gibt. Erst später kommen Notarzthubschrauber privater Betreiberfirmen zum Einsatz.

Ein Alpinpolizist stieß im Gipfelbuch bei nachträglichen Recherchen allerdings auf eine verdächtige Eintragung: „H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück ‚gehen‘ wir mit dem Helikopter.“ Die Polizei erstattete deshalb Anzeige.

Polizeihubschrauber im Einsatz.

Gerald Lehner

Polizeihubschrauber kurz vor Landung

„Gratis-Lufttaxi gibt es nicht“

Helmut Fürst, Bezirkshauptmann in Hallein, hat nun selbst die Regressforderung ausgearbeitet. In einer Notlagen werde selbstverständlich geholfen, aber Gratis-Lufttaxi der Polizei gebe es nicht, so Fürst.

„Um zu signalisieren, dass In- und Ausländer gleich behandelt werden und eben die Kosten von ihnen auch zu zahlen sind, darum haben wir diese Maßnahmen jetzt auch getroffen“, erklärt Fürst. „Wir haben eine Dienstleistung erbracht, und die war zu bezahlen. Die haben umgehend die 2.300 Euro bezahlt. Es sollte kein Schaden für die Allgemeinheit entstehen“, ergänzt Fürst.

Hoher Göll aus 6.000 Metern Höhe

Gerald Lehner

Göllmassiv aus großer Flughöhe einer Boeing, Berchtesgadener Seite

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingestellt

Vorgetäuschte Ausnahmesituation haben finanzielle Konsequenzen. „Grundsätzlich wollen wir diese Tendenz verstärken und klar signalisieren, Hilfsmaßnahmen, Rettungsmaßnahmen und Suchflüge sind nur dann in die Wege zu leiten, wenn es unbedingt erforderlich ist. Denn für die Einsatzkräfte ist das auch immer mit einem Risiko verbunden“, sagt der Halleiner Bezirkshauptmann.

Strafrechtlich brauchen die beiden Niederländer wegen ihres Abtransportes vom Kleinen Göll mit dem Polizeihubschrauber nichts mehr befürchten. „Bei uns ist zwar tatsächlich am 12. Juli eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notzeichen eingegangen, das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, Montagmittag.

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