Neffe tot: Pistenraupenfahrer verurteilt

Ein Pistenraupenfahrer und ein Bergbahnen-Betriebsleiter aus dem Tennengau wurden beim Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verurteilt. Beim Transport einer Schneekanone war ein vier Jahre altes Kind überrollt worden.

Eine fahrlässige Vernachlässigung der Sicherheitsbestimmungen warf Staatsanwalt Michael Schindlauer den Angeklagten vor. Die Verteidiger Josef Dengg und Harald Schwendinger sahen eine Verkettung unglücklicher Umstände. Sowohl der 51-jährige Pistenraupenfahrer, als auch der 43-jährige Liftbetriebsleiter aus Rußbach (Tennengau) zeigten sich reuig und bekannten sich von Anfang an schuldig.

Keine einzige Sicherheitsbestimmung habe allerdings 2011 den Transport von Schneekanonen vorne auf Pistenbullys verboten. Die eingeschränkte Sicht habe man in Kauf genommen. So auch am 20. Jänner, als bei guter Sicht eine Schneekanone bergwärts transportiert wurde. Er habe nichts bemerkt, sagte der Pistenraupenfahrer und Nebenerwerbsbauer mit tränenerstickter Stimme aus. Erst als hinten die Schneefräse Geräusche machte, habe er angehalten und seinen leblosen Neffen Paul entdeckt.

Anhalteweg wäre ausreichend gewesen

Der Sachverständige Gerhard Kronreif führte den Nachweis, dass ohne die sichtbehindernde Schneekanone Sicht und Anhalteweg ausreichend gewesen wären, um den Vierjährigen auszumachen und rechtzeitig zu reagieren.

Richterin Daniela Schneider fragte den Betriebsleiter, ob ihm eine Empfehlung des Seilbahnfachverbandes bekannt gewesen sei, wonach Schneekanonen bei laufendem Pistenbetrieb nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen zu transportieren seien. „Nein“, antwortete der Betriebsleiter, davon habe er nichts gewusst. Alle Seilbahnen hätten es damals so gemacht - erst nach mehreren Unfällen seien die Richtlinien verschärft worden. Heute ist ein Beifahrer vorgeschrieben, oder der Pistenbereich muss abgesichert werden.

Urteil am unteren Strafrahmen

Die Angeklagten baden ein Risiko aus, das die Seilbahnwirtschaft bis zu dem Unfall vernachlässigt hatte, argumentierten die Verteidiger. In der Urteilsbegründung schloss sich die Richterin dem teilweise an: Fünf Monate bedingt für beide Angeklagte mit Geldstrafen. Das sei an der Unterkante des Strafrahmens, der bis zu drei Jahre Haft vorsieht. Die Urteile sind rechtskräftig.

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