Parteien dürfen Wählerevidenz nutzen

Viele Salzburger erhalten derzeit persönlich adressierte Wahlwerbung obwohl sie ihre Daten nicht weitergeben haben. Parteien dürfen sich an Daten der Wählerevidenz bedienen, ohne den Datenschutz zu verletzen, sagt dazu Konsumentenschützer Johann Maier.

Alle wahlwerbenden Gruppen von den etablierten Parteien bis zu den Piraten - haben Zugriff auf die Wählerevidenz, die Verwendung der Daten ist also rechtens, sagt Johann Maier von der Salzburger Arbeiterkammer. Bei der Verwendung von Wählerdaten für die Wahlwerbung durch alle kandidierenden Gruppen gehe es um eine demokratiepolitische Grundsatzentscheidung, so Maier

„Verwendung von Wählerevidenzdaten ist legitim“

„Wahlwerbung ist in einer Demokratie legitim und die Verwendung von Wählerdaten aus der Wählerevidenz ist auch legitim. Diese Daten dürfen allerdings nicht nach einer Wahl für andere Zwecke verwendet werden, beispielsweise um Geburtstagslisten zu erstellen oder diese Daten an Dritte zu verkaufen“, sagt Maier. In der Wählerevidenz stehen Vorname, Zuname, Titel, Adresse und Geburtsdatum - diese Daten können auch ausgewertet werden. „Man kann zielgruppenorientiert vorgehen, Männer oder Frauen ansprechen oder ein gezieltes Programm für Erstwähler oder junge Wähler erstellen“, sagt Maier. Sollten Daten jedoch außerhalb des Wahlkampfs verwendet werden, gibt es eine Beschwerdemöglichkeit bei der Datenschutzkommission.

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