Patient tot: Arzt bekommt Haftstrafe

Beim Salzburger Landesgericht ist am Montag ein Narkosearzt zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er führte vor vier Jahren einem Patienten den Luftschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre ein. Der Mann starb.

Beim insgesamt dritten Gerichtstermin hat die Verteidigung des Beschuldigten am Montag versucht, die beiden Gutachten des Gerichts zu dem Fall anzuzweifeln. Aber ohne Erfolg: Richter Roland Finster sprach am späten Montagnachmittag das Urteil auf „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“. Es ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwältin Sandra Lemmermayer noch Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger gaben eine Erklärung ab.

„Nullachtfünfzehn-Eingriff“?

Laut dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen wäre die Operation „ein Nullachtfünfzehn-Eingriff“ gewesen. Der Patient, ein 66-jähriger Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau, trug eine Knieprothese. Wegen einer Infektion am Knie hatte er sich nach Salzburg ins Krankenhaus begeben.

Arzt beteuerte Unschuld

Der angeklagte Oberarzt hatte stets seine Unschuld beteuert. In der ersten Hauptverhandlung am 21. November 2011 schilderte er, dass zwar die erste Intubation fehlgeschlagen und der Tubus nicht in der Luftröhre gelegen sei. Beim zweiten Versuch habe er dann erkannt, dass der Beatmungsschlauch „richtig positioniert war“. Der Schlauch könnte bei der Umbettung des Toten oder am Ende der Reanimation in die Speiseröhre geraten sein, meinte der Beschuldigte.

Gerichtsmediziner Fabio Monticelli konnte sich eine zufällige Veränderung der Tubuslage während der Wiederbelebung des Patienten oder während der Umlagerung des Verstorbenen allerdings nicht vorstellen. „Der Tubus war fixiert, er bewegt sich nicht relevant.“ Auch ein gerichtlich beeideter Anästhesist, der heute sein Gutachten erörterte, bezeichnete es als „sehr unwahrscheinlich“, dass der Tubusschlauch ohne aktives Zutun verrutscht ist. Zwei Krankenträger erklärten im Zeugenstand, dass sie sich an den konkreten Fall nicht erinnern können.

Richter: „Sorgfaltswidrig agiert“

Für Einzelrichter Finster stand fest: Der Oberarzt habe bei der Operationsvorbereitung beziehungsweise bei der Narkotisierung „sorgfaltswidrig agiert“. Der Anästhesist habe nicht konsequent kontrolliert, ob der Tubus auch richtig platziert war.

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