Gericht: Rathgeber zu Recht entlassen

Die Klage der entlassenen Finanzmanagerin des Landes, Monika Rathgeber, wurde beim Arbeitsgericht in erster Instanz abgewiesen. Das teilte der Vizepräsident des Salzburger Landesgerichts, Imre Juhasz, am Freitag mit. Rathgebers Anwalt zeigte sich enttäuscht.

Monika Rathgeber mit ihrem Anwalt Herbert Hübl

APA / NEUMAYR / MMV

Rathgeber und ihr Anwalt Hübel

Die Entlassung Rathgebers war rechtens und wurde nun in erster Instanz bestätigt, ihre Klage auf „Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses“ gegen den Dienstgeber Land Salzburg also abgewiesen.

Das gehe aus dem nun vorliegenden Urteil von Richter Herbert Moritz hervor, informierte Juhasz in der Nacht auf Freitag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme Rathgebers liegt zunächst nicht vor.

Dringender Verdacht auf Urkundenverfälschung

Eine strafbare Handlung bewirke zwar nicht automatisch einen Entlassungsgrund, „im konkreten Falle hat die Klägerin jedoch tatsächlich zugestanden, über einen längeren Zeitraum hindurch entgegen konkret bestehenden Weisungen und erteilten amtsinternen Vollmachten Unterschriften eines Mitarbeiters auf Originaldokumenten einkopiert und Protokolle über Finanzbeiratssitzungen verändert zu haben“, heißt es im Urteil.

Somit liege der dringende Verdacht einer Urkundenverfälschung bzw. der Datenfälschung vor. Als gelernte Juristin in verhältnismäßig selbstständiger Position hätte sie erkennen können, dass ihr Verhalten strafrechtlich relevantes Tun bedeute.

Rathgebers Verhalten sei deshalb eine „massive Beeinträchtigung des zum Dienstgeber bestehenden Vertrauensverhältnisses, zumal man gerade bei einer im öffentlichen Dienst tätigen Vertragsbediensteten davon ausgehen kann, dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird“.

Anwalt will Urteil bekämpfen

Er werde das Urteil auf jeden Fall bekämpfen und dagegen berufen, sagt Herbert Hübel, Anwalt von Rathgeber, Freitagmittag in einer ersten Reaktion. Inhaltlich seien bei dem Verfahren viele Fragen offen geblieben, man habe viele Zeugen nicht befragt und gehört. „Und dann kam doch eine inhaltliche Entscheidung. Unsere Mandantin sieht sich darin in ihren Rechten verkürzt“, so Hübel.

Das jetzige Urteil werde kaum Auswirkungen auf das weitere Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft haben, wo Rathgeber ebenfalls als Beschuldigte angeführt wird. „Das sind ganz gesonderte Ermittlungen auf verschiedenen Ebenen. Die Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Sachverhalte. Da kann natürlich eine Urkundenfälschung eine Rolle spielen, das ist aber nicht die Hauptstoßrichtung. Da wird Untreue und Betrug geprüft und ob Geld weggekommen ist, und das ist für unsere Klientin überhaupt kein Thema. Dass sie jetzt beschuldigt ist, ist nur ein Routinevorgang.“

Natürlich sei Rathgeber mit dem jetzigen Urteil nicht glücklich, aber aufgeben werde man sicher nicht. Sie werde alles daransetzen, dass die Wahrheit ans Licht komme, so Anwalt Hübel.

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