Landesregierung beschließt Spekulationsverbot
Zusätzlich zur Verankerung des Spekulationsverbots in der Landesverfassung wurde auch eine Vereinbarung mit dem Bund fixiert. In der Verordnung wird eine Liste der noch erlaubten risikoarmen Finanzgeschäfte für die Landesverwaltung, aber auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere öffentliche Rechtsträger in Salzburg festgelegt. Alle anderen Geschäfte dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
Landtag muss noch zustimmen
Für 15 Gemeinden gibt es allerdings noch eine Übergangsfrist - denn einige haben ja noch an Fremdwährungskrediten zu knabbern - mehr dazu in Spekulationsverbot soll in Landesverfassung (salzburg.ORF.at, 27.2.2013). Jetzt müssen noch Landtagsausschuss und Landtagsplenum zustimmen - am 10. und am 24. April.