380-kV-Gegner: Widerstand bis zum EU-Gericht

Die in der IG Erdkabel vereinigten Gegner der 380-kV-Freileitung wollen jetzt auf dem Rechtsweg den Bau der „Stromautobahn“ zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) verhindern. Sie wollen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Die Ausschreibung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die 380-kV-Leitung entspreche nicht den gesetzlichen Bedingungen. Sie trage keineswegs zur Information der Bürger bei, kritisieren die Freileitungsgegner. Auf ihren Einspruch gegen die UVP-Ausschreibung bekam die IG Freileitung schon die Antwort aus dem Amt der Salzburger Landesregierung: Darin steht, dass trotz der Kritik an fehlenden Leitungsdaten die Ausschreibung nicht geändert werde.

Für Elmar Niederkofler von der IG Freileitung war der Einspruch trotzdem wichtig: „Das ist für uns die Einstiegsmöglichkeit, dass dann bei den Einsprüchen auf das hingewiesen wird, dass die Bevölkerung zu wenig Informationen gehabt hat, um entsprechende Reaktionen setzen zu können.“

Weiter Kampf gegen Genehmigung des ersten Teils

Auch der Streit um jenes Gutachten, auf dem die Genehmigung des ersten Abschnittes der 380-kV-Leitung zwischen St. Peter am Hart (OÖ) und Elixhausen beruhte, geht nach den Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Korruptionsstaatsanwaltschaft in die nächste Runde.

„Hier sind falsche Daten angegeben worden, es ist falsches Gerät in Verwendung und die Situation ist verdächtig, dass hier etwas nicht sauber gelaufen ist“, sagt Niederkofler. Auf ihren Protest habe die IG Erdkabel die Antwort bekommen, „dass einerseits das Gutachten von Dr. Leitgeb ein Privatgutachten ist, dazu ein kursorisches, also ein oberflächliches. Daher sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, das weiter zu bearbeiten.“ Jetzt fordern die Freileitungsgegner die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Honorar für Anwalt „nicht rechtskonform“

Noch eine weitere Front wird gerichtsanhängig: Das Honorar für den Anwalt der Leitungsbauer sei nicht rechtskonform ausgeschrieben worden, sagen die Freileitungsgegner. Sie wollen durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, kündigen sie an.

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