Spekulationsverbot soll in Landesverfassung

Das Land Salzburg wird ein Spekulationsverbot definitiv in seiner Verfassung verankern. Zusätzlich ist ein Landesgesetz für risikoarme Finanzgebarung und eine Bund-Länder-Vereinbarung in Vorbereitung.

Aller guten Dinge sind drei: Zur §15a-Vereinbarung des Bundes, die die Länder vor zwei Wochen unterschrieben, kommt auf Salzburger Landesebene noch eine Verfassungsänderung und ein eigenes Landesgesetz. Beide sollen über das Spekulationsverbot des Bundes hinausgehen.

Derivatgeschäfte, Spekulation auf Kredit verboten

Die Landesverfassung wird nur geringfügig geändert und schreibt vor, dass bei der Finanzgebarung des Landes und der Gemeinden Risiken vermieden werden müssen. Derivatgeschäfte werden darin ebenso verboten wie Darlehen und Kredite zum Zweck der langfristigen Veranlagung. Außerdem muss der Landtag künftig Kredite oder Darlehen jeder Art absegnen.

Die Details dieses Spekulationsverbotes regelt ein eigenes Gesetz „zur Sicherstellung einer risikoarmen Finanzgebarung“ im Land Salzburg.

Übergangsfristen für Gemeinden

Für jene 15 Gemeinden in Salzburg, die Fremdwährungskredite beispielsweise in Schweizer Franken oder japanischem Yen abgeschlossen haben, gelten Übergangsregelungen. Diese Kredit müssen nicht sofort umgewandelt werden - zu groß wäre die Gefahr von Verlusten, sagt Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP).

Einer generellen Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinden auf doppelte Buchführung wird der Gemeindeverband nicht zustimmen, so Mödlhammer. Für kleine Orte bringe dieses Buchhaltungssystem keine Verbesserung und sei viel zu aufwendig

Entwürfe online nachzulesen

Nachzulesen sind die Gesetzesentwürfe noch bis 11. März auf der Internetseite des Landes. Bis dahin werden die beiden Landesgesetze von Experten beurteilt. Bis 18. März will Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) die entsprechende Regierungsvorlage beschließen lassen. Im Juli soll das Spekulationsverbot dann in Kraft treten.

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