Landtag: Noch zwei Gesetze vor Neuwahl

Trotz gegenseitiger Attacken scheinen SPÖ und ÖVP noch zwei Gesetzesvorhaben vor der Wahl am 5. Mai auf den Weg bringen zu wollen. Die Landesverwaltungsrichtshöfe und der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energie stehen noch auf der Agenda.

Am Montag hat die Regierung die Gesetzesvorlagen für beide Vorhaben einstimmig beschlossen und an den Landtag weitergeleitet. Das neue Ausbaugesetz für erneuerbare Energien will für weniger Bürokratie und eine raschere Abwicklung der Verfahren bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen und Windrädern sorgen. Gemeinden sollen außerdem selbst bestimmen können, ob ein Gelände für große Photovoltaikanlagen genutzt werden darf oder aus landschaftsästhetischen Gründen abgelehnt wird.

Kritik von Umweltanwalt und Windkraft-Experte

Für große Windturbinen außerhalb von Schutzgebieten ist künftig auch kein naturschutzrechtliches Verfahren mehr notwendig. Auch auf Ersatzleistungen wird künftig verzichtet. Die Erleichterungen gelten allerdings nicht für Zufahrtswege zu den Standorten von Windrädern. Dieser Gesetzesentwurf ist im Begutachtungsverfahren von der Landesumweltanwaltschaft und vom Salzburger Windenergie-Spezialisten Franz Kok bereits als wenig innovativ und hilfreich kritisiert worden. Der Salzburger Landtag soll das neue Gesetz jedenfalls noch vor der Landtagswahl am 5. Mai absegnen. Nach Ansicht von Fachleuten ist es aber unwahrscheinlich, dass sich das erste große Windrad noch heuer in Salzburg drehen wird.