Äußerst brutale Prügelei: Prozess vertagt

Der Prozess gegen drei Türken im Alter von 29 bis 33 Jahren, die 2010 vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann (Pongau) einen Lehrling bei einer Prügelei schwerst verletzt haben sollen, ist Donnerstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Mehrere Zeugen sind zur Verhandlung am Donnerstag nicht gekommen, darunter auch der anonymer Zeuge, der die Angeklagten massiv belastet hat.

Die nächste Verhandlung werde aller Voraussicht nach im Februar stattfinden, sagt die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Bettina Maxones-Kurkowski. Geplant ist die Einvernahme von vier Zeugen und die mündliche Erörterung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen-Gutachtens. Der Prozess hatte Mittwoch begonnen und war für zwei Tage anberaumt worden.

Die Beschuldigten sagen, sie hätten den 19-jährigen Lehrling nicht verprügelt, sie seien nicht schuldig.

Anklage: Justiz ließ sich sehr viel Zeit

Zwei Jahre dauerte es bis die Anklage gegen die drei Türken im Alter zwischen 29 und 33 Jahren fertig war. Den Prozess begann der Staatsanwalt Mittwochfrüh mit der langen Liste schwerer Verletzungen, die von zahlreichen Knochen- und Schädelbrüchen bis zur Erblindung des Opfers reicht.

Die Angeklagten sollen den Koch nach einem Besuch der Disko „Fledermaus“ im Oktober 2010 zusammengeschlagen und so schwer misshandelt haben, dass dieser heute noch darunter leidet. Die Anklage lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung und Nötigung.

Verdächtige gestehen nur Streit mit Türsteher

Die drei Türken gestanden Mittwoch vor Gericht zwar einen Streit mit dem Türsteher der Disko, auch habe dieser ein paar Ohrfeigen bekommen. Von der Attacke auf den Kochlehrling wollen sie aber nichts mitbekommen haben. Es müsse sich um eine Verwechslung handeln.

Zehn Jahre Haft pro Kopf drohen

Das Gericht versucht zu klären, warum die drei Angeklagten sich damals falsche Alibis verschafft haben und in ihren Aussagen ständig gegenseitig widersprechen. Mittwochnachmittag wurden noch Videoaufnahmen des Tatorts untersucht.

Wegen der dauerhaften Verletzungen des Opfers drohen den verdächtigen Türken bei Schuldsprüchen jeweils bis zu zehn Jahre Gefängnis.

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