Finanzskandal: Schiefe Optik bei Überprüfung

Im Auftrag des Landes Salzburg durchkämmt gerade ein ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Bank die Akten der Finanzabteilung, der zuvor Finanzgeschäfte mit dem Land abschloss.

Seit Donnerstag gibt es eine Aufklärungsgruppe, die Daten der Spekulationsgeschäfte des Landes sammeln, weiterleiten und dann Schaden minimieren soll. Dieser „Koordinierungsgruppe“, wie sie genannt wird, gehören der Landes- und der Bundesrechnungshof als Kontrollinstanzen an.

Harald Kutschera, Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank, der im Auftrag des Landes Salzburg die Veranlagungen des Landes überprüft

ORF

Interessenkonflikt bei Kutschera?

Ex-Deutsche-Bank-Mitarbeiter prüft

Die Daten für die Koordinierungsgruppe werden von Harald Kutschera, einem ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Bank, gesammelt, der seit Oktober für das Land arbeitet. Doch Kutschera soll zuvor für die Bank genau diese Geschäfte mit dem Land abgeschlossen haben.

„Kaum Empfehlung gegen Ex-Arbeitgeber“

Der Wiener Rechtsanwalt Ingo Kapsch sieht darin eine Unvereinbarkeit: „Beide Herren haben wegen ihrer früheren Tätigkeit für Banken, mit denen das Land Salzburg Geschäfte getätigt hat, einen Interessenkonflikt. Sie werden kaum die Empfehlung abgeben, gegen ihre früheren Arbeitgeber vorzugehen“, so Kapsch zur APA.

Kapsch vertritt mehrere österreichische Kommunen, die Geld bei Spekulationsgeschäften verloren haben, gegen Banken vor Gericht: „Ich kann aus juristischer Sicht nur anmerken, dass es wesentlich ist, dass die handelnden Personen, die hier Aufklärungsarbeit machen, keinen Interessenkonflikten unterliegen“, sagt der Anwalt zum ORF. Im konkreten Fall von Kutschera und Hemetsberger, „sollte das vom Rechnungshof geprüft werden.“

Prüfen, ob Geschäfte marktkonform waren

„Teil der Aufarbeitung sollte jedenfalls sein, sich die negativen Barwerte, die bei Abschluss des jeweiligen Derivatgeschäfts für das Land Salzburg bestanden haben, zu prüfen - und zu beurteilen, ob diese marktkonform waren oder nicht“, sagt der Anwalt. „Wenn diese Margen überhöht waren - das ist jetzt ein Hypothese - dann könnte hier eine Anspruchsgrundlage bestehen und das Land Salzburg die Möglichkeit haben, einen Ersatz für die Fehlberatung zu erlangen.“

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