Osterfestspiel-Affäre: Anklage zugestellt

In der Osterfestspiel-Affäre ist am Mittwoch die 81-seitige Anklage wegen Untreue und gewerbsmäßig schweren Betruges den Verteidigern der drei Beschuldigten zugestellt worden. Darin wird ein Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro festgestellt.

Den Gesamtschaden soll der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, sowie der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., und ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Kaufmann in unterschiedlicher Beteiligung verursacht haben. K. wird wegen Beitrags zur Untreue und wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs (Strafdrohung: ein bis zehn Jahre Haft) mit einer Gesamtschadenssumme in der Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zulasten der Osterfestspiele und der Salzburger Festspiele beschuldigt.

„Konto bei Bank in Nordzypern eröffnet“

Der Beitrag zur Untreue betrifft einerseits die „Provision“ von 300.000 Euro, die nach Ansicht der Osterfestspiele GmbH nicht vereinbart war, andererseits auch jene 800.000 Euro, die Dewitte an ihn überwiesen haben soll. Diese Summe habe K. für sich beansprucht und er habe die zugrunde liegenden Rechnungen auch ausgestellt, steht in der Anklage. Bezüglich der „Provision“ von 300.000 Euro habe K. ein Konto bei der „Yesilada-Bank“ in Nordzypern eröffnet und „auch Urkunden erstellt, aus denen sich die Rechtmäßigkeit des Provisionsanspruches ergibt, die aber inhaltlich unrichtig sind“. K. habe demnach im Tatzeitraum November 2008 bis März 2009 zur Ausführung der Überweisung beigetragen. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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