Tödliche Lawine: Strafantrag gegen Führerin

Nach einem Lawinenabgang mit einem Toten am 2. März bei Neukirchen auf dem Großvenediger gibt es jetzt einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen eine 46-jährige Wanderführerin. Die Anklagebehörde wirft ihr fahrlässige Gemeingefährdung vor.

Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Vorwürfe gegen die Pinzgauer Wanderführerin: Die 14-köpfige Gruppe sei unzureichend ausgerüstet gewesen. Die Beschuldigte soll trotz der im Lawinenlagebericht enthaltenen Warnung bezüglich des Anstiegs der Lawinengefahr auf „erheblich“ um 10.30 Uhr und damit „deutlich zu spät“ zu der zweistündigen Tour im Dürnbachtal aufgebrochen sein. Außerdem habe sie es verabsäumt, bei Betreten des Hanges außerhalb des gesicherten Skiraumes das erforderliche Risikomanagement durchzuführen, nämlich das in Abständen zu erfolgende „Einzelgehen“ der Teilnehmer.

Gleitschneelawine erfasste Gruppe, ein Toter

Die mächtige Gleitschneelawine, die sich mittags rund 200 Meter oberhalb der Gruppe auf der rund 40 Grad steilen Südwestflanke des Braunkogels löste, erfasste die Wanderführerin und sechs Mitglieder der Gruppe, die aus deutschen und Schweizer Urlaubern bestand. Sie wurden mitgerissen und bis zu zwei Meter tief verschüttet. Sieben weitere Teilnehmer „wurden durch Zufall nicht erfasst“, steht in dem Strafantrag.

Lawine bei Neukirchen am Großvenediger, die sieben Schneeschuhgeher unter sich begrub

ORF

Die Staatsanwaltschaft macht die 46-Jährige für den Tod eines 40-jährigen Touristen aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen und für die Körperverletzungen von fünf Schneeschuhwanderern verantwortlich. Im Falle einer Verurteilung droht der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine Prozesstermin ist noch nicht fixiert.

Der Obmann des Salzburger Bergführerverbandes, Günter Karnutsch, hatte nach dem Unglück kritisiert, dass die Pinzgauerin über keine Bergführerlizenz verfüge. Offenbar war nur die Wanderführerin mit einer Lawinenausrüstung ausgestattet - mehr dazu in Lawine: War Führerin nicht zugelassen? (salzburg.ORF.at, 2.3.2012)

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