Finanzskandal: „Verdächtige unschuldig“

Jene Landesbedienstete, die nach eigenen Angaben 340 Millionen Euro verspekuliert haben soll, sei unschuldig. Das sagt der Anwalt der Verdächtigen, der auch im Osterfestspiel-Prozess bereits aktiv gewesen war.

Es sei immer leicht, zu behaupten, jemand anderer sei schuld, sagt der Anwalt der Verdächtigen, Herbert Hübel. „Meine Mandantin ist nicht schuldig, das kann ich aus freien Stücken und tiefer Überzeugung sagen. Sie hatte eine Vollmacht und war sowohl politisch als auch von ihren Vorgesetzten abgesichert. Sie hatte - wie gesagt - eine Vollmacht für derartige Geschäfte, die sie jahrelang zur Zufriedenheit aller Beteiligten getätigt hat.“

Rechtsanwalt Herbert Hübel

ORF

Rechtsanwalt Herbert Hübel: „Meine Mandantin ist nicht schuldig.“

„Sie hat nichts Widerrechtliches getan“

Der Begriff „Schuld“ sei in diesem Fall falsch, argumentiert Hübel. „Das Land Salzburg hat sich für Geschäfte entschieden und meine Mandantin hat sie durchgeführt. Sie hat nicht allein gehandelt, sondern war Weisungen unterworfen und hat an ihre Vorgesetzten und auch an die Politik berichtet. Sie hat sich nicht um einen einzigen Cent selbst bereichert. Sie ist inzwischen einvernommen worden, hat alle Unterlagen geliefert, und es wird die Wahrheit ans Tageslicht kommen - nämlich, dass sie nichts Widerrechtliches begangen hat. Sie fühlt sich zu 100 Prozent unschuldig. Ich glaube, dass sie niemals angeklagt wird, weil sie nichts Widerrechtliches getan hat.“

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