Gaisberg-Loipe: Rabiater Aufseher verurteilt

Mit einer Schlägerei bei der Langlaufloipe auf dem Gaisberg in Elsbethen (Flachgau) hat sich Freitag ein Berufungssenat am Landesgericht Salzburg befasst. Ein Loipen-Aufseher wurde wegen zweifacher Körperverletzung zu einer noch höheren Geldstrafe verurteilt.

Gaisberg-Loipe in Oberwinkl

ORF

Bei der Gaisbergloipe in Oberwinkl schlug der Mann zu

Der Mann wurde beim Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt, weil er am 29. Jänner 2011 bei der Langlaufloipe im Elsbethener Ortsteil Oberwinkl auf dem Gaisberg mit Skistöcken auf einen Langläufer eingeschlagen und dessen Begleiterin einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hatte. Der Berufungssenat erhöhte die Geldstrafe nun auf 480 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage).

Umgangsformen im Visier der Justiz

Der zweifach vorbestrafte Beschuldigte war verärgert, weil die beiden Langläufer entgegen der Laufrichtung auf der Gaisberg-Loipe unterwegs waren und ihren Hund nicht angeleint hatten. Der Pensionist stellte die zwei Freizeitsportler zur Rede und forderte sie auf, die Loipe zu verlassen, da sie gegen die Regeln verstoßen hätten. Doch die beiden kamen der Aufforderung nicht nach.

Drei Verletzte: Langläufer war auch angeklagt

Aus einem verbalen Streit entfachte sich eine Prügelei. Beide Männer schlugen aufeinander ein. Der 51-Jährige verpasste seinem Kontrahenten mit den Skistöcken mehrere Schläge. Alle drei Streitbeteiligten wurden verletzt. Der männliche Langläufer erlitt Prellungen und Hautabschürfungen, die Frau Schwellungen im Gesicht.

Ihr Begleiter war ursprünglich ebenfalls beim Bezirksgericht Salzburg angeklagt worden, in seinem Fall kam es aber zu einer Diversion.

Staatsanwalt war Strafe zu mild

Im Fall des Loipen-Aufsehers hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Bezirkgerichtes Salzburg vom 2. Juli berufen. Der Anklagebehörde war die Strafe zu mild. Der Drei-Richter-Senat am Landesgericht gab der Berufung nun teilweise statt.