Kinderwerbung: Spar rechtskräftig verurteilt

Die Verurteilung des Spar-Konzerns wegen verbotener Kinderwerbung ist nun rechtskräftig. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden. Spar hat seinen Hauptsitz in Salzburg-Taxham.

Auf 2.500 Plakaten in 1.400 Standorten der Spar-Filialen war die Zeichentrickfigur Garfield neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft zu sehen.

Mit dem Text „Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu“ pries Spar sein „Stickersammelbuch zum Sensationspreis von 1,99 Euro“ an.

Zusätzlich wurden an Haushalte Flugblätter mit der Aufforderung geschickt: „So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen…“. Bei jedem Einkauf ab zehn Euro komme ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Die Klage angestrengt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Zusammenhang mit einer Album- und Sticker-Sammelaktion.

An Kinder gerichtete Aufforderungen wie „Hol dir dein Stickerbuch“ oder „Kauf dies oder das“ sind laut Oberstem Gerichtshof gesetzlich verboten. Minderjährige sollen damit vor allzu aufdringlicher Werbung geschützt werden, betont der Verein für Konsumenteninformation.

Auch die Lebensmittelkette Billa wurde wegen einer ähnlichen Werbeaktion verurteilt - beim Oberlandesgericht Wien. Dieses Urteil soll laut Billa-Mutterkonzern Rewe noch angefochten werden.

Spar berief bei OGH und verlor

Der Lebensmittelkonzern wolle sich „massiv“ gegen die Verurteilung wehren, hatte es bei Spar nach dem Urteil in erster Instanz noch geheißen. Das Gericht habe in diesem Urteil ausdrücklich festgehalten, dass es nicht in der Lage ist, einige Unsicherheiten bei der Auslegung des EU-Rechts in Österreich zu klären, betonte damals Nicole Berkmann, Sprecherin von Spar. Man wolle Rechtssicherheit und werde daher den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen. Nur der könne die Rechtslage klären, so Berkmann.

Das hat der OGH nun getan.

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