Zerstört EU soziale Wohnungspolitik?

Der Europäische Gerichtshof könnte schon bald massiv in die Wohnungspolitik und den sozialen Wohnbau von Ländern und Gemeinden eingreifen. Darauf weist Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner (SPÖ) hin. Anlass ist ein Fall in Belgien.

Haus im Rohbau

Fotolia/Gina Sanders

Sozialer Wohnbau

Belgische Bürger haben gegen die Region Flandern geklagt, weil dort Einheimische bzw. langjährig dort lebende Leute mit Hauptwohnsitzen - wie in Salzburg auch - bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Und die Klage ging durch. Damit sei das Match Eigentum gegen menschliche Grundbedürfnisse auf EU-Ebene eröffnet, sagt Blachfellner.

Flandern biss mit Modell auf Granit

Die Wohnungspolitik läuft in der belgischen Provinz Flandern ähnlich wie in Österreich. Region und Gemeinden treffen Vorsorge, damit Einheimische zu günstigen Baugründen oder Wohnungen kommen. Käufer und Mieter erhalten den Vorzug, wenn sie in der jeweiligen Gemeinde wohnen.

Dagegen haben nun Grundstücks- und Wohnungswerber geklagt, die sich vergeblich um Immobilien bemüht hatten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs lässt nun erkennen, dass er der Klage stattgeben werde. Und in so gut wie jedem Fall folgte der Gerichtshof bisher der Empfehlung des Generalanwalts.

Gibt es noch Lösungsmöglichkeiten?

Salzburgs Wohnbau-Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ) sieht einen möglichen Ausweg: „Wir ändern die Diktion und sagen, jene, die einen Hauptwohnsitz haben wollen. Denn es gibt wenige Belgier, Holländer, die wirklich nach Abtenau oder Maria Alm ziehen wollen. Dadurch würden wieder alle Europäer gleich behandelt.“

Doch dieser Weg ist unsicher. Denn die Gemeinde Flachau ist bereits in zwei Instanzen gescheitert, weil sie Grunstücks- oder Wohnungswerber ins Grundbuch schreiben ließ, dass sie dort ihren Hauptwohnsitz begründen müssen.

Hilft EU reichen Zweitwohnsitz-Fans?

Blachfellner hofft nun auf die letzte Instanz und weist auf die Grundsatzfrage hin: „Es gibt nun das Match - das Recht auf Eigentum und auf der anderen Seite die Pflicht des Bundes und der Länder, die Menschen mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. Die Frage ist jetzt, was wiegt mehr?“

Der Europäische Gerichtshof dürfte seine Entscheidung in den nächsten Wochen bekanntgeben.

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