Schüler vorerst nicht mehr „U-Boot“ in Salzburg

Ein 17-jähriger armenischer Schüler und sein Vater müssen vorerst nicht mehr illegal als „U-Boote“ in Salzburg wohnen und täglich die Abschiebung fürchten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schob die Entscheidung auf. Der 17-Jährige geht wieder zur Schule.

Rund um die Familie des 17-jährigen Geworg H. aus Armenien gab es in Sommer ein Drama: Beamte der Fremdenpolizei holten die 45-jährige Mutter - von Beruf Volksschullehrerin - und das jüngste Kind - einen achtjährigen Buben - Anfang August ab und brachten sie über Wien nach Armenien. Der 17-Jährige, sein älterer Bruder und der Vater waren zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause in Hallein (Tennengau) und blieben in Österreich. Geworg tauchte unter und lebte als „U-Boot“ in Salzburg.

Die Familie brachte am 19. September Beschwerde beim VfGh ein - und das Höchstgericht erkannte dieser Beschwerde am 27. September aufschiebende Wirkung zu: „Jene Familienmitglieder, die sich noch in Österreich befinden, dürfen daher nicht abgeschoben werden“, sagt VfGH-Sprecher Christian Neuwirth der APA.

Heftige Kritik an Abschiebung von Minderjährigen

Seit Dienstag geht Geworg deshalb wieder ins BORG Salzburg-Nonntal. Er hatte ja das letzte Schuljahr mit „gutem Erfolg“ abgeschlossen und sehr unter der Lage gelitten, berichteten Mitschüler erst vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz - mehr dazu in Kritik an Abschiebung von Kindern (salzburg.ORF.at, 28.9.2012).

Ursula Liebing von der Salzburger Plattform für Menschenrechte sagt, dass sich ihrer Meinung nach auch die Mutter von Geworg und der jüngste Bruder legal in Österreich aufhalten dürften - die Lage sei allerdings sehr komplex. Schon die Einbringung der Beschwerde habe lange gedauert, weil zuerst die Finanzierung für einen Rechtsbeistand geklärt werden musste, auch die Suche nach einem Anwalt war nicht einfach: „Es stellt sich auch die Frage: Wer finanziert die Rückkehr nach Österreich?“, fragt Liebing.

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