Bettelverbot: Kritik an „Gummiparagraph“

Die Landesregierung hat sich am Montag auf ein neues Bettelverbot geeinigt - und schon gibt es Kritik an einem „Gummiparagraphen“. An einzelnen öffentlichen Orten soll nämlich auch weiterhin „stilles“ Betteln verboten werden können.

Nach der alten Regelung war ja Betteln jeder Art in Salzburg verboten - auch das „stille“ Betteln mit einem Schild oder einem Hut. Dieses strenge Verbot wurde von den Höchstrichtern am 30. Juni aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Meinungsfreiheit verstieß - mehr dazu in Höchstgericht kippt Bettelverbot (salzburg.ORF.at, 11.7.2012).

Strafe bei Betteln mit Anfassen, Betteln mit Kindern

In der Neufassung des Gesetzes einigten sich SPÖ und ÖVP darauf, dass das Betteln durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen verboten werden soll. Jeder Bettler, der ein unmündiges, minderjähriges Kind unter 14 Jahren bei sich hat, soll ebenfalls mit Strafe bedroht werden. Auch das organisierte Betteln wird zum Strafdelikt. Auf Wunsch der ÖVP soll zudem auch das Betteln von Haus zu Haus verboten werden.

Der Entwurf der Novelle sieht Strafen bis zu 500 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu einer Woche bei Übertretungen vor. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder zwei Wochen Freiheitsentzug bedroht.

Stadt will Märkte, Innenstadt zu Verbotszone machen

Zudem können Gemeinden nach dem Gesetzesentwurf unter bestimmten Umständen mittels ortspolizeilicher Verordnungen das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten generell untersagen - auch das „stille“ Betteln.

Der Salzburger Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ist zufrieden mit diesem Entwurf. Er begrüßt vor allem die Möglichkeit, dass Gemeinden auch das stille Betteln an verschiedenen Orten untersagen dürfen. Er will das unter anderem bei Veranstaltungen wie dem Rupertikirtag oder dem Christkindlmarkt umsetzen: „Ob eine Erweiterung des Bettelverbotes auch auf die gesamte Fußgängerzone möglich ist, prüft noch der legislative Dienst des Landes. Jedenfalls steht ein solches Verbot auf unserer Wunschliste“, betont Preuner.

Armutskonferenz: Gegen Intention des Höchstgerichts

Doch diese Auslegung widerspreche der Intentionen des Verfassungsgerichtshofes, betont Robert Buggler von der Armutskonferenz: „Ich da guter Dinge, dass der VfGH diese Verordnung der Stadtgemeinde Salzburg wieder aufheben wird.“

Grüne: „Astreiner Gummiparagraph“

Für die Grünen in Salzburg ist die Neuregelung ein „astreiner Gummiparagraph, der völlig willkürlich ausgelegt werden kann“. Der Gesetzesentwurf blende die soziale Lage der Betroffenen völlig aus. Dieser sei nicht zur Problemlösung sondern für die Stammtische gemacht, kritisierte Landtagsabgeordneter Cyriak Schwaighofer.

Das geplante Verbot von stillem Betteln an öffentlichen Plätzen sei verfassungswidrig. Anstatt sich ihrer sozialen Verantwortung zu stellen, betreibe die SPÖ populistische Stimmungsmache, sagte Schwaighofer. SPÖ und ÖVP würden sich bei diesem sensiblen Thema einen beschämenden Wettlauf liefern.

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