Skilehrer gegen Gesetzes-Bestimmungen

Skilehrer-Vertreter üben harte Kritik an den gesetzlichen Bestimmungen im Land Salzburg: Salzburg verhindere, dass sich staatliche geprüfte Skilehrer als Einpersonen-Skischule selbstständig machen. Das sei verfassungswidrig.

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Skilehrer mit Schützling

Selbständige Skilehrer würden gegenüber Skischulen durch die bestehende gesetzliche Regelung benachteiligt, sagt Nicolaus Winterstein aus Zell am See (Pinzgau), Obmann der Interessensgemeinschaft der Staatlichen Skilehrer Österreichs (IGSSÖ): „In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen staatlich geprüfte Skilehrer selbstständig als Einpersonen-Skischule Unterricht anbieten - in Salzburg nicht.“ Zu 99 Prozent finde dieser Unterricht auf Pisten statt.

Dabei habe es vor zwei Jahren zu der Sache ein Verfassungsgerichtshofs-Urteil gegeben, ergänzt Winterstein. Auf Grund dieses Urteils hätten die Bundesländer Vorarlberg und Tirol dann auch die Einpersonen-Skischulen erlaubt. „Die anderen Bundesländer, wie auch Salzburg, ignorieren dieses VfGH-Urteil“, ergänzt Winterstein.

Landespolitik winkt ab, Skilehrer machen Druck

Auch in Salzburg hat die Interessensgemeinschaft der Skilehrer schon Vorstöße gegenüber der Landespolitik gemacht. Doch Tourismusreferent Wilfried Haslauer (ÖVP) winkt ab: „Wir wollen kein Chaos“, sagte er zur APA.

Die IGSSÖ will dieses Nein aber nicht auf sich beruhen lassen: Man sei in Gesprächen zu einer politischen Lösung. Sollte es die aber nicht geben, werde die Interessensgemeinschaft eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen, betont Winterstein gegenüber dem ORF.

Regelung für Skibegleiter deutlich verschärft

Anlass für die Kritik Wintersteins ist aber auch eine geplante Gesetzesänderung des Landes: Bisher konnten einzelne staatlich geprüfte Skilehrer in Salzburg noch als selbstständige Skibegleiter tätig sein: „Die fahren dann mit den Skifahrern auf den Pisten, manche auch im unmittelbar angrenzenden freien Skiraum“, schildert Winterstein. „Aber selbst wenn ein Skiguide nur auf der Piste tätig werden will, muss er bald die höchste alpine Ausbildung Österreichs nachweisen“.

Denn nach den Plänen des Landes soll ein Skibegleiter nicht nur die Skilehrer-, sondern auch die noch anspruchsvollere Skiführer-Prüfung absolviert haben: „Das ist so, als würde man für einen B-Führerschein statt eines sechsstündigen Erste-Hilfe-Kurses ein Medizinstudium verlangen.“ Die Standesvertreter der Skischulen würden eifersüchtig jede Konkurrenz im Keim ersticken, sagt der IGSSÖ-Vertreter.

Politik verweist auf entsprechende Qualifikation

Aus dem Büro des ressortzuständigen Tourismusreferenten Wilfried Haslauer (ÖVP) heißt es dazu gegenüber der APA, es gehe um grundlegende Sicherheitsfragen. Wer Skifahrer abseits gesicherter Pisten führen wolle, brauche eben entsprechende Qualifikationen - auch in Lawinenkunde, über Notfallausrüstung und ihre Anwendung sowie alpines Risikomanagement und Unfallverhütung.

Der Salzburger Berufsski- und Snowboardlehrerverband (SBSSV) ist für die Neuregelung: „Wer Wintersportgäste abseits der Pisten führt, braucht eine qualifizierte Konzession“, sagte SBSSV-Obmann Gerhard Sint zur APA.

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