BMW-Rammbock: 19-Jähriger muss in Haft

Ein Zivildiener ist Donnerstag zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Der führerscheinlose 19-Jährige hatte im Juni aus Langeweile einen in Straßwalchen (Flachgau) abgestellten BMW als Rammbock benutzt und damit den Zaun durchstoßen. Dann folgten weitere Delikte.

BMW-Kühlergrill mit dem "Nieren"-Design

APA/EPA/Adrian Bradshaw

Schon zum zweiten Mal zu unbedingter Haft verurteilt

Nach dem Crash mit dem Zaun stieg der junge Mann in einen anderen BMW, unternahm eine Spritztour und lieferte der Polizei eine Verfolgungsjagd.

Weil der in Linz wohnende Teenager wegen einer ganz ähnlichen Tat erst im November 2011 verurteilt worden war, kassierte er dieses Mal eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nun ein Jahr unbedingt

Die beiden Luxuslimousinen waren neu und hatten einen Wert von rund 82.000 Euro (das Rammbock-Auto) und 67.000 Euro. Sie waren an jenem 28. Juni auf dem Gelände der Firma Lagermax für den Weitertransport abgestellt. Warum der Bursch dort schon zum zweiten Mal Fahrzeuge unbefugt in Betrieb genommen und den Zaun durchbrochen hatte, begründete der Angeklagte so: „Ich wusste, dass die Autos unversperrt waren und die Schlüssel im Handschuhfach lagen.“

„Vorliebe für Autos und Computerspiele“

Er sei diesmal mit dem Zug von Linz nach Straßwalchen gereist und wollte mit dem BMW einfach heimfahren. An der Autobahn in Mondsee tankte er, ohne den Sprit zu bezahlen. In Seewalchen wurde er schließlich von der Polizei gestoppt. Stehlen habe er den Wagen jedenfalls nicht wollen. „Ich habe eine Vorliebe für tolle Autos und Computerspiele. Ich konnte mich nicht beherrschen. Ein drittes Mal möchte ich das aber nicht mehr machen.“

Hohe Schadenssummen

Der „Spaß“ kommt den Beschuldigten teuer zu stehen. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 50.000 Euro. Genau so hoch seien jetzt seine Schulden, erklärte der Angeklagte. Der Schöffensenat erkannte einen Schadensersatz-Teilbetrag von rund 1.500 Euro an. Die Reparatur des Zaunes kostete 7.000 Euro.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft verlangte eine Geldstrafe von 500 Euro wegen Fahrens ohne Führerscheins. Ein Rechtsvertreter der Firma Lagermax schilderte, dass der Teenager im Juni schon zum vierten Mal das Firmengelände betreten hätte, die Sicherheitsvorkehrungen wurden deshalb verschärft.

Verteidiger verwies auf „Unreife“

Verteidiger Peter Hrubesch verwies auf die mangelnde Reife des 19-Jährigen infolge seiner schwierigen familiären Situation: „Der Schaden ist aus einem gewissen jugendlichen Übermut, aber nicht aus Zerstörungswut entstanden.“ Der Schuldspruch erfolgte schließlich wegen unbefugten Fahrzeuggebrauchs, schwerer Sachbeschädigung und schwerer dauernder Sachentziehung.

Rascher Rückfall nach erster Verurteilung

Der Angeklagte war im November 2011 nahezu wegen der gleichen Tat zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Drei Monate saß er in Haft. Wegen des raschen Rückfalls sei nun von einer bedingten Haft abgesehen worden, sagte die vorsitzende Richterin Christina Rott: „Sie haben ja schon zum zweiten Mal das Spiel zur Realität gemacht.“

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