2013 neues Ortstaxen-Gesetz
Die Ortstaxe in Salzburgs Tourismusgemeinden wird Anfang des kommenden Jahres reformiert. Das Ortstaxengesetz in seiner Neufassung soll laut Wilfried Haslauer noch heuer im Landtag beschlossen werden und Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Ortstaxen-Obergrenze zwei Euro pro Nacht
Derzeit liegt die Obergrenze der Ortstaxe bei einem Euro zehn (1,10) und ist schon seit 15 Jahren nicht mehr angepasst worden, sagt Tourismusreferent Wilfried Haslauer (ÖVP): „Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, dass die Obergrenze auf zwei Euro pro Nächtigung angehoben wird - in jenen Orten, in denen es einen Tourismusverband gibt.“
Tourismusverband soll Ortstaxe festlegen
„Die Entscheidung, in welcher Höhe tatsächlich eine Ortstaxe eingehoben wird, trifft nicht mehr die Gemeindevertretung, sondern der Tourismusverband selbst. In jenen Gemeinden, in denen es keinen Tourismusverband gibt, wird die Obergrenze auf einen Euro fünfzig (1,50) angehoben und in Zukunft wird es auch eine automatische Valorisierung geben,“ erläutert Tourismusreferent Wilfried Haslauer.
Link:
- Landtag lehnt höhere Ortstaxe weiter ab (salzburg.ORF.at, 11.1.2012)
Publiziert am 18.09.2012

