Reform der Sportstätten-Förderung fix

Mehr Kontrolle und ein Fördersystem, das besser nachvollziehbar ist - der Landessportrat zieht nun Konsequenzen aus der Affäre um den ASKÖ-Landesverband. Es gibt neue Richtlinien für die Sport- und Sportstättenförderung.

Es war eigentlich die hohe Förderung für den Sportbauernhof des ehemaligen ASKÖ-Präsidenten Franz Karner in Waldzell in Oberösterreich, der die Affäre ins Rollen gebracht hat. Hier sehen die neuen Förderungsrichtlinien ganz klare Bestimmungen und Kontrollsysteme vor, sagt LHstv, Sport- und Finanzreferent David Brenner (SPÖ).

Nur noch Projekte auf Salzburger Boden

Brenner hat gemeinsam mit dem Sportbüro und den Experten des Rechnungshofes die neuen Bestimmungen entwickelt: „In Zukunft werden nur noch Projekte gefördert, die im Land Salzburg liegen. Das heißt, Projekte wie der Sportbauernhof in Waldzell kann nicht mehr gefördert werden, weil der ja bekanntlich in Oberösterreich liegt.“

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Gerald Lehner

Bei Sportanlagen mit Kosten von mehr als einer halben Million Euro werden vor einer Förderungszusage noch Sachverständige des Landes die Kalkulation überprüfen.

Ab 400.000 Euro besonders harte Kontrolle

Bei Anlagen ab 100.000 Euro mus ein Sportverein oder Verband außerdem eine Baubuchhaltung führen, erläutert Brenner: „Wenn Projekte die Grenze von 400.000 Euro überschreiten, dann wird es die Sportstättenförderung in Zukunft nur noch in Raten geben. Und die letzten 20 Prozent gibt es erst dann, wenn das Gesamtprojekt vollständig abgerechnet und eingereicht ist.“

Für besonders teure Projekte schreibt das Land eine örtliche Bauaufsicht verpflichtend vor.

Klare Fristen einzuhalten

Schließlich muss ein Sportstättenbau innerhalb von zwölf Monaten begonnen und spätestens nach drei Jahren fertiggestellt sein. Sonst verfällt die Förderung.

Generell ist bei künftigen Beschlüssen über Sportförderungen im Landessportrat vorgesehen, das sich bei persönlicher Befangenheit ein Gremiumsmitglied der Stimme enthalten muss.