Haft auf Bewährung für Kripo-Beamten

Mit sechs Monaten Haft auf Bewährung endete Mittwochmittag der Prozess gegen jenen Salzburger Kriminalpolizsiten, der Ex-Freundinnen geschlagen und bedroht hatte. Vor Gericht legte der Pongauer ein Teilgeständnis ab.

Seit Juli saß der Polizist aus dem Pongau in Untersuchungshaft. Die Körperverletzungen an Ex-Freundinnen gab er am Mittwoch vor Gericht zu, die Drohungen hingegen - auch mit einer Pistole - bestritt er. Dies seien eben „Blöde Sprüche“ in Beziehungsstreitigkeiten gewesen.

Ähnlich argumentiert auch sein Verteidiger Karl Wampl: „Also ich meine, die Dinge wurden in der Öffentlichkeit gewaltig überzogen. Dinge wie Drohungen, Nötigungen, leichte Körperverletzungen sind in solchen Beziehungen ja relativ häufige Sachen, die vielleicht zu den häufigsten Anklagen führen. Also eine Allerweltsgeschichte meines Erachtens.“

„Frauen sind psychisch schwer beeinträchtigt“

Die Anwältin der Opfer, Brigitte Ascher, sieht diese Drohungen und Körperverletzungen äußerst ernst. „Die Frauen sind psychisch schwer beeinträchtig, traumatisiert, haben Angstzustände und Panikattacken. Ein Opfer hat den Beruf verloren und war nicht integrierbar, weil die Belastungen so stark waren. Sie mussten Wohnungen wechseln, sind weggezogen. Also es war wirklich gravierend, was die Frauen durchgemacht haben“, so Ascher.

Das Urteil - sechs Monate bedingte Haft - beinhaltet auch, dass sich der Kripobeamte von seinen Ex-Freundinnen und deren Kindern fernhalten muss. Es ist bereits rechtskräftig. Jedenfalls wird der Mann aus der U-Haft entlassen. Ob er in den Dienst zurückkehren kann, wird ein Disziplinarverfahren entscheiden.

Bei Verurteilung „muss er Job an den Nagel hängen“

Sogar die oberste Dienstherrin der Polizei, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kommentierte den Fall: „Derartige Vorfälle machen mich natürlich betroffen - bei einer Mannschaft von 32.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt in der Regel das eine oder andere Mal etwas vor. Aber gerade in derartigen Fällen gilt null Toleranz. Wenn das Gericht hier eine Strafe verhängt, dann heißt es natürlich auch, dass er seinen Job an den Nagel hängen muss.“

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