Firmen müssen alte Gutscheine einlösen
„Die Auswirkungen dieses Grundsatzurteils waren doch eine gehäufte Anzahl von Fragen von Konsumenten, ob die Gutscheine, die man jetzt wieder gefunden hat, einlösbar sind oder nicht.“ bestätigt Peter Niedermayr, Konsumentenberater der AK.

ORF
Auch Gutscheine in Schillingbeträgen tauchen auf
Die Bandbreite der Anfragen zu alten Gutscheinen ist groß: „Es geht um unbefristete Gutscheine bis hin zu über zehn Jahre Gutscheinen - noch in Schillingbeträgen. Aber es geht auch um aktuelle Gutscheine, die kurz nach Ablauf einer einjährigen Befristung nicht mehr einlösbar waren.“ berichtet Konsumentenberater Peter Niedermayr.
Mit Unterstützung der Arbeiterkammer fordern immer mehr Konsumenten ihre abgelaufenen Gutscheine ein. Bisher auch sehr erfolgreich, denn es habe noch keine weitergehenden Beschwerden gegeben, so AK-Konsumtenberater Peter Niedermayr.
Link:
- Gutscheine: Firmen sichern Kulanz zu (salzburg.ORF.at, 19.8.2012)
- OGH-Urteil: Gutscheine 30 Jahre gültig (oberoesterreich.ORF.at, 9.8.2012)
Publiziert am 03.09.2012

