Firmen müssen alte Gutscheine einlösen

Geldgutscheine gelten 30 Jahre. Ganz egal, welches Ablaufdatum aufgedruckt ist. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil Ende Juni entschieden. Seitdem haben die Konsumentenschützer in der Salzburger Arbeiterkammer(AK) viel zu tun.

„Die Auswirkungen dieses Grundsatzurteils waren doch eine gehäufte Anzahl von Fragen von Konsumenten, ob die Gutscheine, die man jetzt wieder gefunden hat, einlösbar sind oder nicht.“ bestätigt Peter Niedermayr, Konsumentenberater der AK.

Geschenkgutschein

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Auch Gutscheine in Schillingbeträgen tauchen auf

Die Bandbreite der Anfragen zu alten Gutscheinen ist groß: „Es geht um unbefristete Gutscheine bis hin zu über zehn Jahre Gutscheinen - noch in Schillingbeträgen. Aber es geht auch um aktuelle Gutscheine, die kurz nach Ablauf einer einjährigen Befristung nicht mehr einlösbar waren.“ berichtet Konsumentenberater Peter Niedermayr.

Mit Unterstützung der Arbeiterkammer fordern immer mehr Konsumenten ihre abgelaufenen Gutscheine ein. Bisher auch sehr erfolgreich, denn es habe noch keine weitergehenden Beschwerden gegeben, so AK-Konsumtenberater Peter Niedermayr.

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