Kein Beitrag für Heimkinder „war gesetzeskonform“

Dass für Heimkinder während derer Lehrzeiten keine Pensionsversicherung einbezahlt wurde, sei früher gültige Rechtslage gewesen. Das betont die Führung des Klosters St. Josef in Salzburg-Nonntal - dessen Heim ist ja in Kritik geraten.

Frühere Heimkinder vermissen jetzt im Pensionsalter Versicherungszeiten aus ihrer Lehrzeit im Heim. In Salzburg trifft das zum Beispiel auf das Mädchenheim im Kloster St. Josef zu. Dort erlernten die Mädchen zum Beispiel die Berufe Schneiderin, Weißnäherin oder Büglerin.

Staat schuf für Heime und Gefängnisse Ausnahme

Das Kloster habe sich zu dieser Zeit an die geltenden Gesetze gehalten. Der Staat habe sich für die Heime selbst eine Ausnahmeregelung geschaffen, erklärt Schwester Maria Gratia Schneeweiß von der Kongregation des Guten Hirten: „Die Ausbildungsstätten waren nach dem Paragraphen 29 Berufsausbildungsgesetz geregelt - das heißt, das waren Schul-Lehrausbildungen, die für das Jugendstrafgefängnis und für Fürsorgeeinrichtungen gegolten haben und keine Pensionsversicherung beinhaltet haben.“

Wenn es jetzt um die Nachzahlung von Pensionsbeiträgen oder die Anerkennung von Pensionszeiten geht, sieht Schwester Maria Gratia nicht das Kloster, sondern den damaligen Gesetzgeber - den Bund - am Zug: „Denn zumindest in unseren Einrichtungen kann ich sagen: Wir haben gesetzeskonform gehandelt.“

Sozialminister lehnt Anrechnung ab

Bisher lehnt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) eine Sanierung der Pensionsanrechnung zugunsten von Heimkindern ab. Er will die Länder in die Pflicht nehmen - mehr dazu in Heimkinder: Kein Geld vom Bund (oe1.ORF.at, 27.8.2012).

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