Vorerst keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Ein 51-jährige Sexualstraftäter aus Salzburg wird vorerst keine elektronische Fußfessel erhalten. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) stellte am Freitag einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf aufschiebende Wirkung.

Das sagte Sven Pöllauer, ein Sprecher der Ministerin, am Montag gegenüber der APA. Man warte die Entscheidung über den Antrag ab. Bis dahin erhalte der Mann auch keine elektronische Fußfessel, erklärte Pöllauer.

Elektronischer Hausarrest war ab Dienstag geplant

Ursprünglich war vorgesehen, dass der ehemalige Hundetrainer ab Dienstag in den elektronisch überwachten Hausarrest muss. Der Salzburger hatte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz entschied kürzlich, dass der Mann den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronischen Hausarrest verbringen darf.

Reaktion auf medialen Aufschrei und Bitte des Opfers

Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin in der Vorwoche an, den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen zu lassen. Sie werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommt, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin am Donnerstag in der ZIB2. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung sei einen Tag später an den VwGH gestellt worden, berichtete Pöllauer.

Antrag noch nicht beim VwGH

Ein Sprecher des VwGH sagte am Montag zur APA, dass der Antrag auf aufschiebende Wirkung noch nicht eingelangt sei. Allgemein könne man damit rechnen, dass es nach Einlangen des Antrages etwa drei Wochen dauern werde, bis über den Antrag entschieden wird, erläuterte Mediensprecher Heinz Kail. Auf das Vorgehen des Justizministeriums, von der elektronischen Fußfessel so lange abzusehen, bis der VwGH über die aufschiebende Wirkung entschieden hat, darüber habe der VwGH keinen Einfluss, sagte Kail.

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