Gerichtsvollzieher getreten: Witwe verurteilt
Mit einem Tritt gegen den linken Fersenknöchel soll die von einer 480-Euro-Witwenpension lebende Ungarin den 25-jährigen Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichts Salzburg aus ihrer Garconniere in der Landeshauptstadt geworfen haben.
„Sie wünschte mir den Tod“
Der Justizbedienstete schilderte im Zeugenstand, dass er an der Türe geläutet habe, die Frau habe ihm geöffnet und er habe ihr seinen Dienstausweis gezeigt. „Sie bestritt, dass sie Schulden gemacht hat und sagte dann, sie könne nicht zahlen.“ Als er ihr klar gemacht habe, dass ihr Fernseher und Receiver zu pfänden seien, „ist sie auf mich los und wollte die Akten zerreißen. Ein Akt ist komplett zerwuzelt worden.“
Da ein Messer am Wohnzimmertisch gelegen sei, habe er den Rückzug angetreten, sagte der Zeuge zum Richter: „Wenn es um das Eigentum geht, ist es immer gefährlich. Sie hat mich am nächsten Tag im Büro beschimpft. Sie sagte, sie wünsche mir den Tod.“
Angeklagte: „Hatte große Angst“
Die Version der 55-Jährigen, die den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben mit ihrem Gottglauben untermauerte, war völlig konträr: „Er ist einfach herein und ich hatte große Angst. Er zeigte mir keinen Ausweis. Die Akten hat er selber zerknittert.“ Mit ihrem Fuß habe sie nur die Wohnungstüre zuschieben wollen, mehr nicht. Der Fernseher wurde später unter Polizeischutz abgeholt.
Der Verteidiger meinte, die Beschuldigte habe den Zeugen nicht als Gerichtsvollzieher identifizieren können: „Sie war in einer Stresssituation, sie hat sich sehr aufgeregt, das dürfte zu der hitzigen Atmosphäre geführt haben.“
Richter glaubt dem Gerichtsvollzieher
Der Richter hielt die Aussage des Exekutors für glaubwürdig. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren bewege sich die Strafe von drei Monaten Haft auf Bewährung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt deutlich im unteren Bereich, betonte der Richter. Er sprach die Frau vom Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung frei, weil ein bedingter Vorsatz, die Akten zu zerstören, nicht nachweisbar sei.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Die Angeklagte beteuerte ihre Unschuld, nahm das Urteil aber an. Die Bewährungszeit von drei Jahren sei aber zu hoch, maßregelte sie den Richter.
Publiziert am 21.08.2012

