Tempo 210 auf A10: Raser behält Führerschein
Der Mann hatte auf der Richtungsfahrbahn Salzburg in der 100-km/h-Beschränkung den Streifenwagen mit geschätzten 150 Stundenkilometern überholt. Die Polizisten nahmen sofort die Verfolgung auf - und auch der Slowene trat auf das Gaspedal. Bei Flachau (Pongau) stellten die Beamten schließlich eine Geschwindigkeit von 210 km/h fest.
Kein geeichtes Messgerät: „Toleranz“ auf Strafe
Die Polizisten hielten den 31-jährigen Slowenen danach an. Der Mann musste aber trotz seines hohen Tempos den Führerschein nicht abgeben: Denn an Bord des Streifenwagens war kein geeichtes Tempo-Messgerät. Seine Geschwindigkeit hatten Beamten lediglich durch einen Blick auf ihren Tachometer im Polizeiauto gemessen.
In einem solchen Fall wird Rasern auf die festgestellte Geschwindigkeit eine großzügige, jedoch gesetzliche Toleranz gewährt, erklärt der Salzburger Polizeisprecher Anton Schentz: „Zum einen werden von der Tachometer-Geschwindigkeit zehn Prozent abgezogen. Zudem gibt es Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS), die zu Gunsten der Autofahrer sind“. Nicht geeichte Auto-Tachometer zeigen ja üblicherweise eine höhere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene an.
Der 31-Jährige musste eine Sicherheitsleistung bezahlen und wird jetzt angezeigt. „Er sagte zu den Polizisten, dass er unter enormem Zeitdruck war“, erklärte Polizeisprecher Schentz.
Link:
- Mit Tempo 189 durch 100-er Beschränkung (salzburg.ORF.at, 13.8.2012)
Publiziert am 16.08.2012

