Einspruch gegen Magistratsdirektor-Bestellung

Gegen die Bestellung von Martin Floss zum Salzburger Magistratsdirektor gibt es jetzt einen Einspruch. Die Bestellung sei aus „sachfremden Gründen“ erfolgt - sprich: aus parteipolitischen Gründen.

Einer der unterlegenen Mitbewerber bezweifelt, dass die Bestellung rechtlich objektiv erfolgt sei. Eine Anwaltskanzlei schrieb an den Gemeinderat bereits einen vierseitigen Brief, in dem der Vorwurf geäußert wird, die Bestellung von Martin Floss sei aus parteipolitischen Gründen erfolgt. Die Kanzlei kündigt eine Klage an.

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