Oralverkehr bei Rekrut: Ex-Soldat verurteilt

Ein 52-jähriger früherer Vizeleutnant des Bundesheeres wurde am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs eines Rekruten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann führte Oralverkehr bei einem schlafenden 20-jährigen Grundwehrdiener durch.

Der Vorfall passierte nach einem Saufgelage im Sommer 2011 in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim (Flachgau). Der 20-jährige Rekrut war zunächst noch gemeinsam mit Kameraden, dann alleine mit dem 52-jährigen Kärntner zusammengesessen. Nach etlichen Bieren, Jägermeister und Zirbenschnaps stürzte der Grundwehrdiener beim Verlassen des Aufenthaltsraumes einer Kfz-Werkstatt.

Oralverkehr bei Schlafendem

Da der junge Mann über Schwindel und Atemnot klagte, bot ihm der Unteroffizier an, ihn ins Krankenrevier zu bringen. Der 52-Jährige brachte den schwer Alkoholisierten aber in seine eigene Unterkunft und legte ihn dort auf das Bett. Dort zog er den Schlafenden aus und streichelte ihn am Oberschenkel und am Bauch. Danach entschloss er sich, bei dem 20-Jährigen Oralverkehr durchzuführen.

Der Rekrut wachte dabei auf, stieß den Vizeleutnant weg und verließ das Quartier.

Beim Bundesheer schon dreimal verwarnt

Der 52-Jährige wollte noch erreichen, dass der 20-Jährige nichts erzählt - der Rekrut wandte sich am nächsten Tag trotzdem an Vorgesetzte. Der Vizeleutnant wurde fristlos entlassen. Der Mann war schon vorher dreimal wegen Übergriffen auf Rekruten verwarnt worden - zu einer Anklage war es aber nie gekommen.

Alkoholentzug, Psychotherapie

Beim Prozess am Mittwoch war der 52-Jährige geständig und sprach von Depressionen und einem Alkoholproblem: „Mein Mandant ist völlig fertig“, sagte sein Verteidiger Bernhard Heim. „Er hat seit dem Vorfall über 40 Kilo abgenommen, einen Alkoholentzug gemacht und befindet sich noch immer in psychologischer Behandlung.“

Der Angeklagte selbst konnte den Vorfall nicht erklären: „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Ich habe sechs, sieben Bier und einige Schnaps getrunken und kann mich nicht mehr an alles erinnern.“ Ihm tue der Vorfall leid, er mache sich schwere Vorwürfe. Er muss jetzt weiter eine Psychotherapie und eine Alkoholnachsorgetherapie machen.