Prostituierte wegen Betrugs verurteilt

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Die vier Monate unbedingter Haft hat die Frau bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt
Der Schöffensenat beim Landesgericht Salzburg verurteilte die Frau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Acht Monate wurden ihr bedingt nachgesehen. Das Gericht nahm allerdings mit 32.000 Euro einen weit geringeren Schaden als die Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kunde machte sich Hoffnungen
Der 46-jährige Pinzgauer erklärte bei der ersten Verhandlung am 10. Juli, er habe den Beteuerungen der Frau geglaubt, dass sie mit ihrem Sohn in den Pinzgau ziehen wolle, um mit ihm eine dauerhafte Beziehung einzugehen. Darum habe er der Tschechin auch später noch vereinzelt Geld überwiesen - eine letzte Zahlung erhielt sie im August des Vorjahres.
Der Liftbedienstete hatte die Tschechin drei Monate vor der ersten Geldüberweisung in einem Nachtclub in Zell am See kennengelernt und sich in sie verliebt.
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
Obwohl die Angeklagte ihre Unschuld beteuerte, nahm sie das Urteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges an. Das Gericht schränkte den Tatzeitraum allerdings auf 15. Juni 2009 bis August 2011 ein. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Rückzahlungsvereinbarung im Juni 2009 sei der Betrugsvorsatz nachweisbar, erklärte Senatsvorsitzende Bettina Maxones-Kurkowski. Die Frau habe den Betrugsvorsatz erst ab einem gewissen Punkt in der Beziehung geschlossen.
Untersuchungshaft angerechnet, Heimreise
Vom Vorwurf der Nötigung wurde die Beschuldigte freigesprochen. Die unbedingte Haftstrafe von vier Monaten muss sie wegen der abgeleisteten Vorhaftzeit nicht mehr im Gefängnis absitzen. Sie wurde heute enthaftet und durfte nach Hause fahren.
Link:
- Prozess: „Liebe“ & Betrug im Bordell? (salzburg.ORF.at; 10.07.2012)
Publiziert am 20.07.2012

