Missbrauch im Kinderheim:
Entschädigung für Salzburgerin

Einer 68-jährigen Salzburgerin wurde jetzt österreichweit erstmals eine Opferpension zugesprochen, weil sie als Kind in einem Tiroler Heim misshandelt worden war. Der Anwalt der Frau geht davon aus, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.

Das Bundessozialamt reagiert nun erstmals auf eine Reihe von körperlichen, sexuellen und seelischen Missbrauchsfällen in österreichischen Kinderheimen in der Zeit zwischen den 1950er und den 1980er Jahren. Das Bundessozialamt gestand nun erstmals einer heute 68-jährigen Salzburgerin eine Opferpension zu. Das berichtete die Zeitung „Kurier“ in seiner Sonntagsausgabe.

Frau wurde in Kinderheim brutal missbraucht

Die heute 68-Jährige war als Zwölfjährige sexuell missbraucht worden und anschließend in das Kinderheim St. Martin in Schwaz gekommen. Dort standen laut „Kurier“ Zwangsarbeit und sexueller Missbrauch an der Tagesordnung. Die Frau habe seither schwere psychische Probleme und sei arbeitsunfähig, heißt es in dem Artikel.

Anwalt: Das wird kein Einzelfall bleiben

Das Bundessozialamt hat dieses Verbrechen bestätigt. Die heute 68-Jährige wird als Verbrechensopfer anerkannt und finanziell entschädigt. Ihr wurde der Anspruch auf eine Pension nach dem Verbrechensopfergesetz zuerkannt. Die Frau hatte dafür allerdings zahlreiche Atteste vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass sie wegen der Vorfälle lebenslange gesundheitliche und seelische Schäden davongetragen hatte. Christian Sailer, der Anwalt der 68-Jährigen, geht davon aus, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.

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